Gericht ordnet die einstweilige Unterbringung eines 21-jährigen Beschuldigten wegen Handeltreibens mit Rauschgift an
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 285/10 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 285/10 Dessau, den 12. August 2010 Gericht ordnet die einstweilige Unterbringung eines 21-jährigen Beschuldigten wegen Handeltreibens mit Rauschgift an Am Mittwochnachmittag hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die einstweilige Unterbringung nach § 126a Strafprozessordnung eines 21-jährigen Mannes aus dem Landkreis Wittenberg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Straftaten angeordnet. Nach einer am Montag, 10.08.2010, erstatteten Strafanzeige wegen eines Fahrraddiebstahls an der Puschkinallee in Dessau-Roßlau konnte der 21-Jährige mit dem entwendeten Fahrrad noch in Tatortnähe von Polizeibeamten gestellt werden. Während der polizeilichen Überprüfung seiner mitgeführten Sachen ergriff der zunächst nur Tatverdächtige zu Fuß die Flucht, die jedoch von einem aufmerksamen Passanten unterbunden werden konnte. Die Beamten fanden bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung des jungen Mannes, versteckt am Körper und in seinen Sachen, mehr als 100 Gramm Betäubungsmittel und über 200 Euro Bargeld in szenetypischer Stückelung. Beides stellten die Polizeibeamten für das weitere Verfahren im Hinblick auf die mögliche spätere gerichtliche Einziehung sicher. Weiterhin befanden sich in seinem Rucksack mehrere Flaschen mit alkoholischen Getränken. Wegen des Verdachts des verbotenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde der Tatverdächtige daraufhin von den Polizeibeamten vorläufig festgenommen und zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen zum Polizeirevier Dessau-Roßlau verbracht. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde nach Auswertung aller bisherigen Ermittlungsergebnisse beim zuständigen Ermittlungsrichter Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den nunmehr Beschuldigten gestellt. Da nach der gerichtlichen Untersuchung begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass der augenscheinlich stark rauschmittelabhängige 21-Jährige die ihm zur Last gelegten Straftaten im Zustand zumindest erheblich verminderter oder sogar aufgehobener Schuldfähigkeit begangen hatte und deshalb - jedenfalls derzeit ¿ alles dafür spricht, dass im Falle seiner Verurteilung die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt (§ 64 Strafgesetzbuch) angeordnet werden wird, wurde kein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, sondern seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen den 21-jährigen Beschuldigten betreffen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ferner Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. a Delikte. Die Ermittlungen dauern. Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Wendland Pressesprecherin Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de
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