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Magdeburg, den 12.08.2010

In Sachsen-Anhalt sind Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/10 Magdeburg, den 13. August 2010 In Sachsen-Anhalt sind Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten Auch in diesem Jahr ist in Sachsen-Anhalt jede öffentliche Versammlung verboten, die aus Anlass des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der vor 23 Jahren im Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau starb, stattfindet und der Verherrlichung des NS-Regimes dient. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes gilt vom morgigen Samstag, 14. August, 8.00 Uhr, bis zum Donnerstag, 19. August, 0.00 Uhr. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Für die Verherrlichung von Naziführern und Kriegsverbrechern bleibt es in Sachsen-Anhalt bei null Toleranz. Sachsen-Anhalts Polizei wird jeden Versuch unterbinden, dieses Verbot zu umgehen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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