Finanzzuweisung Straßenbau: In den Landkreis Jerichower Land fließen mehr als 160.000 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 113/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 113/10 Magdeburg, den 24. August 2010 Finanzzuweisung Straßenbau: In den Landkreis Jerichower Land fließen mehr als 160.000 Euro Insgesamt 161.174,50 Euro wurden dem Landkreis Jerichower Land vom Innenministerium mit Bescheid vom 23. August 2010 als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderter Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Zuweisungsbeträge wurden für den Ausbau der K 1209, Ortsdurchfahrt Schartau, (101.174,50 Euro) und den Ausbau der K 1220, freie Strecke Gommern ¿ Pöthen (60.000 Euro) bewilligt. Die Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss der Antragsteller die dafür notwendigen Eigenanteile selbst erbringen. Da der Landkreis Jerichower Land finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Mit der Bundesautobahn 2 und mehreren Bundesstraßen, wie beispielsweise der B 1, verfügt der Landkreis Jerichower Land bereits über eine gute Verkehrsanbindung. Jedoch definiert sich eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur nicht nur über vorhandene Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Diese Hauptverkehrswege müssen auch durch gut ausgebaute kommunale Straßennetze untersetzt sein. Deshalb unterstützt das Land die beiden Straßenbauvorhaben im Landkreis Jerichower Land. ¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten . Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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