(LverfG LSA) Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform sowie Gemeindeneugliederungsgesetze Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/10 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/10 Dessau-Roßlau, den 25. August 2010 (LverfG LSA) Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform sowie Gemeindeneugliederungsgesetze Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a. Beim Landesverfassungsgericht sind Verfassungsbeschwerden mehrerer Gemeinden aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz, dem Burgenlandkreis sowie dem Salzlandkreis eingegangen, die sich gegen ihre am 8. Juli 2010 durch den Landtag beschlossene Auflösung und Eingemeindung in eine Einheitsgemeinde wenden. Durch die angegriffenen Regelungen verlieren die Gemeinden ihre politische Eigenständigkeit und werden zu Ortsteilen der aufnehmenden Gemeinden. Die Gemeinderäte der aufzulösenden Gemeinden können die Bildung von Ortschaftsräten beschließen und Vertreter in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsenden. Die Beschwerdeführerinnen sehen hierin einen verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Da die Neugliederungsgesetze überwiegend bereits am 1. September 2010 in Kraft treten, haben die Gemeinden zusätzlich den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt, mit denen das Inkrafttreten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt werden soll. Die nunmehr verabschiedeten Gesetze dienen der Ausführung des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes vom 14. Februar 2008, dessen Regelungen das Landesverfassungsgericht mit Urteilen vom 21. April 2009 für verfassungsgemäß erklärt hat (Aktenzeichen LVG 12/08 u. a.; Pressemitteilung 003/09 vom 21. April 2009). Danach konnten Gemeinden in einer sog. Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2009 durch Vereinbarungen Einheitsgemeinden bilden. Die übrigen Gemeinden sollten durch Gesetz zugeordnet werden, wie es nunmehr durch die Gemeindeneugliederungsgesetze erfolgt ist. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de