(LverfG LSA) Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform sowie Gemeindeneugliederungsgesetze Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10 Dessau-Roßlau, den 31. August 2010 (LverfG LSA) Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform sowie Gemeindeneugliederungsgesetze Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a. Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 30. August 2010 Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen von insgesamt 11 Gemeinden aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Stendal und Harz sowie aus dem Burgenlandkreis und dem Salzlandkreis zurückgewiesen. Die Anträge richteten sich gegen die am 1. September 2010 in Kraft tretende Auflösung der Gemeinden und ihre Eingemeindung in eine Einheitsgemeinde. Die Antragstellerinnen sehen hierin einen verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht und haben beantragt, das Inkrafttreten des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Die vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes durch das Gericht kommt aus Respekt vor dem Willen des Gesetzgebers nur ausnahmsweise in Betracht. Die Anrufung des Verfassungsgerichts darf grundsätzlich kein Mittel der Verzögerung des Inkrafttretens eines Gesetzes sein. Eine einstweilige Anordnung darf nur dann ergehen, wenn durch das Inkrafttreten für die betroffenen Gemeinden schwerwiegende oder irreversible Nachteile entstehen. Die Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass mit dem Inkrafttreten der Gemeindeneugliederungsgesetze derartige Nachteile für die Antragstellerinnen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht verbunden sind. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
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