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Halle (Saale), den 01.09.2010

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 06.09.2010 bis 10.09.2010

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Halle, den 2. September 2010 (AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 06.09.2010 bis 10.09.2010 Aktenzeichen, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum wegen ... kurze Sachverhaltsschilderung laut Anklageschrift ___________________________________________________________________________________________________________________________ 322 Ds 276 Js 39242/09, 06.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031 gefährlicher Körperverletzung Die am 06.03.1984 und am 29.04.1975 geborenen männlichen Angeklagten sollen am 03.10.2009 gegen 0:30 Uhr in Langenbogen gemeinschaftlich mit zwei oder drei Mittätern auf einen Mann in der Nähe seiner Wohnung zugerannt sein und ihn umgestoßen haben. Der ältere der beiden Angeklagten habe sich auf den am Boden liegenden gesetzt und ihn mit Fäusten in das Gesicht geschlagen, während der jüngere Angeklagte dem am Boden liegenden Geschädigten mehrfach mit dem beschuhten Fuß an den Kopf getreten habe. Er habe dadurch eine Kopfplatzwunde, Hämatome am Kopf und am Oberarm erlitten und sei ambulant im Universitätsklinikum behandelt worden. 360 Ds 120 Js 12858/10, 07.09.2010, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030, eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs Die am 28.03.1984 und am 22.06.1981 geborenen Angeklagten aus Halle sollen nach einem Fußballspiel zwischen dem HFC und dem VFC Plauen am 07.06.2009 in einer unfriedlichen Menschenmenge durch den Innenraum des Stadions in Richtung der Anhänger der Gästemannschaft gestürmt sein. Beide hätten unabhängig voneinander mit Kanthölzern nach im Gästeblock eingesetzten Polizeibeamten geworfen, ohne eine Person zu treffen. Der jüngere Angeklagte habe sich außerdem ¿teilweise vermummt ¿ an der Zerstörung einer Werbebande beteiligt. Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des Gesetzes könne auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht. Beide Angeklagte sind bisher in strafrechtlicher Hinsicht nicht aufgefallen. 320 Ds 279 Js 13103/09, 07.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung Der 22-jährigen Angeklagten aus Esperstedt wird zur Last gelegt, am 12.04. 2009 gegen 02:10 Uhr auf der B 6, Höhe Zwintschöna, grob verkehrswidrig und rücksichtslos unter Missachtung des geltenden Überholverbotes und Überfahrens einer Sperrlinie und unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ein anderes Fahrzeug überholt zu haben. Beim Wiedereinscheren sei das Fahrzeug ins Schleudern geraten, von der Fahrbahn abgekommen und gegen zwei Bäume geprallt. Ein Insasse sei dabei aus dem Fahrzeug geschleudert worden und an den erlittenen Verletzungen verstorben. Drei weitere Insassen seien durch Wirbel- und Halswirbelbrüche  verletzt worden. Ein Geschädigter habe eine Woche im Koma gelegen. Alle Geschädigten seien nicht angeschnallt gewesen. Fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 320 Cs 120 Js 33037/09, 09.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Am 26.09.2010 gegen 11.12 Uhr soll der aus Schönebeck stammende, im Jahre 1987 geborene Angeklagte auf dem Weg zum Kurt-Wabbel-Stadion (vor einem Fußballspiel Hallescher FC gegen den FC Magdeburg) einem polizeilichen Platzverweis auf dem Lutherplatz keine Folge geleistet haben. Ein Beamter habe diesen Platzverweis durch Wegschieben des Angeklagten durchsetzen wollen. Darauf sei er mit zur Faust geballten Händen auf den Beamten zugegangen und habe nur durch den Fußtritt eines anderen Beamten gestoppt werden können. Als er mit erhobenen Armen und geballten Fäusten diesen Beamten angegriffen habe, habe ein weiterer Beamter diesen Angriff mit einem Faustschlag in das Gesicht des Angeklagten unterbunden. 320 Ds 279 Js 7411/09, 09.09.2010, 14:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 Betruges Der mittlerweile 27 ¿ jährige Angeklagte aus Ostrau soll unter unberechtigter Verwendung der Personalien (auch Bankverbindungen) von vier real existierender Personen jeweils E-Mail Adressen eingerichtet haben und unter Verwendung dieser Personalien und E-Mail Adressen bei verschiedenen Firmen im Internet in der Zeit vom 27.11.2007 bis 09.02.2009 in 43 Fällen Leistungen in Anspruch genommen haben, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von 2049,69 Euro entstanden sei. Bei den geschädigten handelt es sich teilweise um Bezahlsysteme im Internet. Werner Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 2205321 Fax: (0345) 2205586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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