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Halle (Saale), den 05.09.2010

(VG HAL) Hartsteinlagerstätte Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden Klage gegen Aufsuchungsbohrungen abgewiesen

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 003/10 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 003/10 Halle, den 1. September 2010 (VG HAL) Hartsteinlagerstätte Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden Klage gegen Aufsuchungsbohrungen abgewiesen Mit Urteil vom 26. August 2010 (Az.: 3 A 257/08 HAL) hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage der Gemeinde Petersberg gegen eine Genehmigung abgewiesen, mit der das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) einem in Mitteldeutschland ansässigen Bergbauunternehmen gestattet hat, die Grundwasserverhältnisse und geologischen Gegebenheiten in der Hartsteinlagerstätte Niemberg/Brachstedt zu erkunden (sog. Aufsuchungsbetriebsplan). Das Unternehmen beabsichtigt, mittelfristig die dort liegenden Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt abzubauen. Die Lagerstätte liegt im Gemeindegebiet der Klägerin, welche durch das Bergbauvorhaben ihre Planung zur Nutzung und Bebauung des Gemeindegebietes beeinträchtigt sieht und erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft des besonders schützenswerten Gebietes ¿Porphyrkuppen Burgstetten¿ befürchtet. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle fehlt der Klägerin die rechtliche Befugnis, gegen die vom LAGB erteilte Zulassung des Aufsuchungsbetriebsplans des Unternehmens im Klageweg vorzugehen. Durch die beabsichtigten Erkundungsbohrungen werde die Klägerin in ihrer kommunalen Planungshoheit nicht nachhaltig beeinträchtigt. Die Aufsuchungsmaßnahmen seien zeitlich und räumlich eng begrenzt. Mit dem angefochtenen Zulassungsbescheid des LAGB sei nicht über die rechtliche Zulässigkeit der geplanten späteren Ausbeutung der Lagerstätte und die damit verbundenen von der Klägerin befürchteten Beeinträchtigungen entschieden. Hierfür bedürfe das Bergbauunternehmen besonderer Genehmigungen des LAGB. Die Klägerin könne ihre Bedenken gegen den Aufschluss der Hartsteinlagerstätte in dem jeweiligen besonderen Zulassungsverfahren geltend machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Petersberg kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg stellen. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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