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Magdeburg, den 07.09.2010

Innenministerium unterstützt Stadt Oberharz am Brocken mit einer Zuweisung in Höhe von über zehn Millionen Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 122/10 Magdeburg, den 8. September 2010 Innenministerium unterstützt Stadt Oberharz am Brocken mit einer Zuweisung in Höhe von über zehn Millionen Euro Das Innenministerium bewilligt der Stadt Oberharz am Brocken eine Zuweisung in Höhe von 10.057.981 Euro. Das Geld dient dem teilweisen Ausgleich der von den am Zusammenschluss beteiligten Städten und Gemeinden eingebrachten Haushaltsfehlbeträge. Im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform hatten sich die Städte Benneckenstein, Hasselfelde und Elbingerode sowie die Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne zum 1. Januar 2010 zur Stadt Oberharz am Brocken zusammengeschlossen. Aufgrund der Altfehlbeträge dieser Städte und Gemeinden befindet sich die ¿neue¿ Stadt Oberharz am Brocken nunmehr in einer schwierigen finanziellen Situation. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Durch die Altfehlbeträge ist der Haushalt der Stadt Oberharz am Brocken stark belastet. Diese Fehlbeträge kann die Stadt aus eigener Kraft nicht ausgleichen. Deshalb und in Anerkennung des freiwilligen Zusammenschlusses unterstützt das Land die Stadt mit einer Zuweisung in Millionenhöhe. Die Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe für die Stadt verbunden, sich in Zukunft um Konsolidierung des Haushalts zu bemühen.¿ Die heute in der Stadt Oberharz am Brocken zusammengeschlossenen Orte hatten in der Vergangenheit zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten bereits auf Grundlage des Finanzausgleichgesetzes Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt etwas über acht Millionen Euro vom Land erhalten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlbar oder werden, wie in diesem Fall, bei späteren Zuweisungen verrechnet. Deshalb wird der Stadt Oberharz am Brocken jetzt ein Betrag in Höhe von zwei Millionen Euro ausgezahlt Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen Verschuldung erreicht werden. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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