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Magdeburg, den 08.09.2010

Hövelmann bringt Entwurf zur Aufhebung des Stadt-Umland-Gesetzes in den Landtag ein

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 124/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 124/10 Magdeburg, den 9. September 2010 Hövelmann bringt Entwurf zur Aufhebung des Stadt-Umland-Gesetzes in den Landtag ein I Sperrfrist: heute, Donnerstag, 9.9.2010, 19.00 Uhr Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bringt in der heutigen Landtagssitzung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes ein. Dabei erklärt der Minister: ¿Die Landesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der kurz und bündig vorsieht, das Stadt-Umland-Verbandsgesetz, mit dem die Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg zum Zwecke der gemeinsamen Flächennutzungsplanung gesetzlich gebildet worden waren, sowie das diesem Gesetz zugrunde liegende Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz aufzuheben. Grund für die Aufhebung ist, dass die Landesregierung keine Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelungen mehr zu erblicken vermag. Zum Gesetzentwurf hat die Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände, die Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg sowie die Städte und Gemeinden angehört, die in diesen Verbänden Mitglied sind. Es gab eine relativ geringe Quote an Stellungnahmen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Von den angehörten 29 Verbandsmitgliedern liegen lediglich die Stellungnahmen der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie von sechs weiteren Städten und Gemeinden vor. Die beiden Stadt-Umland-Verbände haben sich nicht geäußert. Von den sechs Umlandgemeinden, die sich im Rahmen der Anhörung geäußert haben, haben fünf Einheitsgemeinden den Gesetzentwurf begrüßt. Zum Teil wurde hervorgehoben, dass freiwillige Kooperationen zur Bewältigung der Verflechtungsbeziehungen im Stadt-Umland-Bereich der Oberzentren besser gerecht werden könnten als eine zwangsweise durch Gesetz verordnete Zusammenarbeit. Die ehemalige Gemeinde Peißen, deren gesetzliche Eingemeindung in eine Einheitsgemeinde zwischenzeitlich am 1. September wirksam geworden ist, hat die nach dem Gesetzentwurf vorgesehene Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes hingegen abgelehnt, weil damit die Möglichkeit aufgegeben werde, die Flächennutzungsplanungen im Stadt-Umland-Bereich der Oberzentren partnerschaftlich und langfristig zu koordinieren. Zudem befürchtet die Gemeinde künftige Bestrebungen der Oberzentren, Umlandgemeinden ganz oder teilweise in ihr Gebiet einzugemeinden. Bei den kreisfreien Städten hat die Anhörung differenzierte Haltungen zu dem Gesetzentwurf ergeben. Während die Stadt Magdeburg den Gesetzentwurf unterstützt, stößt bei der Stadt Halle die Aufhebung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes auf Ablehnung. Nach Auffassung der Stadt Halle würde mit dem Verzicht auf dieses Gesetz die Grundlage für Eingemeindungen eng verflochtener Umlandgemeinden auf gesetzlicher Basis als ein wichtiger Ansatz zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik entfallen. Die Landesregierung hat die gegen den Gesetzentwurf vorgebrachten Bedenken geprüft. Nach Auffassung der Landesregierung überwiegen jedoch die Gründe, die für die Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes sprechen. Im Zuge der Gemeindegebietsreform sind durch freiwillige und gesetzliche Zusammenschlüsse leitbildgerecht im Umland der Oberzentren leistungsfähige Einheitsgemeinden geschaffen worden. Nach dem Leitbild werden Einheitsgemeinden mit ihrer einheitlichen Verwaltungs-, Aufgaben- und Willensbildungsstruktur dem Erfordernis gerecht, als starker Ansprechpartner für und mit dem Oberzentrum die vielfältigen Anforderungen im verdichteten Stadt-Umland-Bereich zu bewältigen. Mit dem Abschluss der Gemeindegebietsreform und der Umsetzung des Leitbildes für leistungs- und zukunftsfähige Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt sieht die Landesregierung keine zwingende Notwendigkeit mehr, die Aufgabe der Flächennutzungsplanung der Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der umliegenden Einheitsgemeinden weiterhin zu entziehen und an der Existenz einer regionalen Planungs- und Verwaltungsebene in Form der Stadt-Umland-Verbände wie auch an den gesetzlichen Vorschriften, wie sie das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz in einem abgestuften Handlungskonzept zur Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse zwischen den kreisfreien Städten und den Kommunen in deren Umland vorgesehen hat, festzuhalten. Mit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs würde die Flächennutzungsplanung als Bestandteil der kommunalen Planungshoheit wieder in den Aufgabenbestand der Städte und Gemeinden im Stadt-Umland-Bereich zurückfallen, eine zusätzliche Planungs- und Verwaltungsebene abgeschafft und damit der Verwaltungsaufbau wie auch der Abstimmungsbedarf vereinfacht werden. Damit würde die kommunale Gesamtverantwortung gestärkt, wie sie nach dem gesetzgeberischen Leitbild der Gemeindegebietsreform auf der gemeindlichen Ebene in Sachsen-Anhalt angestrebt wird. Was die Aufhebung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes und ihre Bedeutung für die von manchen erhofften und von anderen befürchteten zukünftig möglichen Eingemeindungen in die Oberzentren betrifft, ist mir wichtig, an dieser Stelle zu betonen: Der Gesetzgeber legt sich mit diesem Gesetzentwurf weder pro noch contra Eingemeindungen fest. Mögliche Eingemeindungen wären in der Zukunft nach den allgemeinen Vorgaben der Verfassung und der Gemeindeordnung zu entscheiden. Der Vollständigkeit halber bemerke ich weiterhin, dass der infolge des Urteils des Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 am 30. April 2009 von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes, der sich derzeit in der Ausschussberatung befindet, im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gegenstandslos wird.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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