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Magdeburg, den 09.09.2010

Gesetzesentwurf zur Eingemeindung von Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken/Hövelmann: Schlusspunkt der Gemeindegebietsreform

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/10 Magdeburg, den 10. September 2010 Gesetzesentwurf zur Eingemeindung von Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken/Hövelmann: Schlusspunkt der Gemeindegebietsreform In der heutigen Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neugliederung der Gemeinde Allrode im Landkreis Harz erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Neugliederung der gemeindlichen Strukturen im Land Sachsen-Anhalt stellte ein wesentliches Reformvorhaben dieser Legislaturperiode dar. Die Koalition hat mit der landesweiten Gemeindegebietsreform die Städte und Gemeinden in unserem Land für die Herausforderungen der kommenden Jahre fit gemacht. Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird der Schlusspunkt unter dieses Reformwerk gesetzt. Bitte erinnern Sie sich: Als wir die Reform starteten, zählte das Land 1.030 kreisangehörige Gemeinden, darunter rund 700 Gemeinden unter 1.000 Einwohner und sogar rund 400 Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern. Im Ergebnis der freiwilligen und gesetzlichen Zusammenschlüsse wird sich die Gesamtzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf 219 reduzieren, nämlich auf 104 Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden. Ich bin der Überzeugung, dass wir damit eine leistungsfähige Kommunalverwaltung für die Zukunft geschaffen haben und uns eine bleibende Neuordnung der kommunalen Strukturen in unserem Land gelungen ist. Ich räume freimütig ein: Die Gemeindegebietsreform gehörte zweifelsohne zu den am meisten diskutierten Vorhaben, sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern und den kommunalpolitischen Verantwortlichen vor Ort als auch im parlamentarischen Raum. Mehr als bei anderen Gesetzesvorhaben stieß die konkrete Umsetzung der Gemeindegebietsreform gerade vor Ort auf die eine oder andere Reaktion ¿ meist sachlich begründet, aber auch stark emotionalisiert. Das ist verständlich, geht es doch um eine für die einzelne Gemeinde zukunftsweisende Neustrukturierung. Diese harte Diskussion haben wir aber ausgehalten, weil wir von der Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Reform überzeugt waren und sind.  Für zukunftsfähige Städte und Gemeinden, die in der Lage sind, die Aufgaben von heute zu erfüllen und die auch künftige Herausforderungen zu meistern, hat sich der politische Streit gelohnt. Deswegen bin ich außerordentlich froh darüber, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nunmehr eine Neugliederungsentscheidung auch hinsichtlich der Gemeinde Allrode getroffen wird. Wie die vergangenen Wochen und Monate gezeigt haben, ist die Frage der Zugehörigkeit der Gemeinde Allrode in der Bürgerschaft vor Ort zum Teil sehr strittig diskutiert worden. Sie war und ist Gegenstand zahlreicher verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit Beschluss vom 8. Juli 2010 den Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg vom 11. Juni 2010 aufgehoben, der den Landkreis Harz im vorläufigen Rechtsschutzverfahren verpflichtet hatte, die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale zu genehmigen. Die Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Stadt Oberharz am Brocken, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf zum Inhalt hat, ergibt sich aus der Gesamtverantwortung für die Entwicklung nicht nur in Allrode, sondern auch der Stadt Oberharz am Brocken. Die Stadt Oberharz am Brocken hat nach den Bestimmungen des Ersten Begleitgesetzes seit ihrer Bildung und Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz zu Beginn diesen Jahres die Gemeinde Allrode mit zu verwalten. Diese Aufgabenwahrnehmung soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur für einen relativ kurzen Übergangszeitraum erfolgen, nämlich bis zur leitbildgerechten gesetzlichen Neugliederungsentscheidung. Diese nimmt der vorliegende Gesetzentwurf nun vor. Er trägt zur Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die betroffene Gemeinde Allrode wie auch für die Stadt Oberharz am Brocken bei. Es besteht dann Klarheit für die weitere Entwicklung. Dieser Schritt ist notwendig, um die Gemeindegebietsreform in ihrer Gesamtheit erfolgreich zu vollziehen. Ich bin dem Landtag dafür dankbar, dass er sich mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf anschickt, dieses wichtige Reformvorhaben für unser Land zu Ende bringen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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