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Magdeburg, den 13.09.2010

(LG MD) Räuberische Erpressung in Bernburg

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/10 Magdeburg, den 14. September 2010 (LG MD) Räuberische Erpressung in Bernburg 25 Kls 266 Js 13960/09 (20/10)  5. Große Strafkammer 1 Angeklagter 4 Zeugen Prozesstermin:     Montag, 27. September 2010, 9.00 Uhr,  Saal 5 (Altbau)    Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Juli 1978 geborenen Angeklagten Daniel F. vor am 2. April 2009 in Bernburg unter Verwendung eines Messers im Bereich des Bahnhofs dem Geschädigten dessen Handy weggenommen zu haben. Feldzerstörungen in Gatersleben ¿ Strafverfahren vor dem Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung 6 Angeklagte 5 Zeugen Prozesstermin:      Dienstag, 28. September 2010, 9.30 Uhr,  Saal 202 Amtsgericht Aschersleben Theodor-Römer-Weg 3 06449 Aschersleben Den Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wird vorgeworfen am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört zu haben. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage vom 20.08.2009 neben den 6 Gentechnikgegnern noch 4 Journalisten angeklagt, die die Aktion durch ihr Ausleuchten ermöglicht haben sollen. Gegen die Journalisten wurde die Anklage durch das insoweit angerufene Landgericht mit Beschluss vom 16.04.2010 nicht zugelassen, da bei ihnen kein hinreichender Verdacht einer Straftat besteht. In dem Strafverfahren muss entschieden werden, ob sich die Angeklagten wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht haben. Im Fall einer Verurteilung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis hin zu 2 Jahren verhängt werden. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Angeklagten ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hat entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Das Zivilverfahren ist allerdings derzeit noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (3. Instanz) anhängig, da die Gentechnikgegner dort die Zulassung der Revision beantragt haben. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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