Verwaltungsgericht Halle stoppt geplantes Factory Outlet Center in Brehna
Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Halle, den 27. September 2010 Verwaltungsgericht Halle stoppt geplantes Factory Outlet Center in Brehna Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Firma aus Düsseldorf von einer ihr vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld erteilten Baugenehmigung für ein Factory Outlet Center in Brehna vorläufig keinen Gebrauch machen darf. Die Firma plant die Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums "PEP Prima Einkaufs Park" in Brehna ohne Verkaufsflächenerweiterung (22.100 m²) mit etwa 140 zusätzlichen Parkplätzen. Das Einkaufszentrum soll zukünftig in Form eines Factory Outlet Centers mit etwa 100 Läden betrieben werden. Ein Factory Outlet Center zeichnet sich durch viele Ladeneinheiten innerhalb einer Anlage mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche aus, in der Hersteller und Einzelhändler Auslaufmodelle, 2. Wahl-Produkte, Überschussproduktionen usw. unter Umgehung des Einzelhandels an den Endverbraucher absetzen. Dieses Vorhaben hat das Verwaltungsgericht Halle auf einen Eilantrag der Stadt Halle hin vorerst gestoppt. Das Gericht führt zur Begründung aus, es lasse sich derzeit nicht ausschließen, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf die Innenstadt der Stadt Halle als zentralen Versorgungsbereich ausgingen, der baurechtlich besonderen Schutz genieße. Durch das geplante Factory Outlet Center sei im Hinblick auf die dort angebotenen Waren und die Entfernung zur halleschen Innenstadt mit einem Kaufkraftabzug zu rechnen, und es bestehe die Gefahr, dass bei einem auch nur geringen weiteren Kaufkraftabzug eine Schädigung der Innenstadt von Halle eintrete, die zur Aufgabe von einzelnen Geschäften führen könnte, die wiederum - gewissermaßen im Wege einer Kettenreaktion - weitere Schließungen nach sich ziehe und die Verödung der Innenstadt vorantreibe. Denn jede Geschäftsaufgabe im Zentrum beeinträchtige die Attraktivität des Standortes auch für die übrigen Einzelhändler. Eine solche Entwicklung könnte letztlich sogar die Stellung der Stadt Halle als Oberzentrum gefährden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 23. September 2010 - Aktenzeichen: 2 B 215/10 HAL) ist für die unterlegene Firma und den Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. Über den Widerspruch selbst hat noch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu entscheiden. Ob es zu einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle kommt, in dem endgültig über das Vorhaben entschieden werden muss, ist noch offen. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
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