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Magdeburg, den 30.09.2010

Finanzminister Bullerjahn: Kein Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr / Die Steuerverwaltung stellt um auf Elektronik

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/10 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/10 Magdeburg, den 1. Oktober 2010 Finanzminister Bullerjahn: Kein Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr / Die Steuerverwaltung stellt um auf Elektronik ¿Das jährliche Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende, bereits ab 2011 stellt die Steuerverwaltung um auf Elektronik¿, kündigte Finanzminister Jens Bullerjahn heute in Magdeburg an. Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten. ¿Dieser Weg ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß, und vor allem war er nicht bürgerfreundlich¿, so Bullerjahn. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Damit einher geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sind. Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte. ¿Zukünftig sind Sie beim Finanzamt immer richtig¿, so Bullerjahn. Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden. Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Sie der als Anlage beigefügten Broschüre entnehmen und finden Sie im Internet unter www.elster.de und www.ofd.sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

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