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Magdeburg, den 04.10.2010

Neuer Tarifvertrag für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/10 Magdeburg, den 5. Oktober 2010 Neuer Tarifvertrag für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das Kabinett über das Ergebnis der landesbezirklichen Tarifverhandlungen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Bullerjahn erklärte, dass sich die Tarifparteien nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine Anschlussregelung für den am 31. Juli 2011 auslaufenden Tarifvertrag geeinigt hätten. Die Anschlussregelungen bestehen aus einem Paket mit zwei Tarifverträgen. Kernstück des einen Tarifvertrages ist die Absenkung der Arbeitszeit auf 85 Prozent (34 Wochenstunden). Im gleichen Maße wie die Arbeitszeit wird auch das Entgelt abgesenkt. Im Gegenzug wird dem von der Arbeitszeitabsenkung erfassten Personenkreis Kündigungsschutz gewährt. ¿Wir haben mit dem zweiten Tarifvertrag auch dem Wunsch der Beschäftigten und der Gewerkschaften nach mehr Teilzeitangeboten entsprochen, um den persönlichen Belangen bei der Regelung der Arbeitsbedingungen besonders Rechnung zu tragen. Danach können Beschäftigungsumfänge individuell vereinbart werden, die niedriger sind als die tariflich vereinbarten 85 Prozent (bzw. 87,5 Prozent bei Einsatz in Förderschulen)¿, so Bullerjahn. Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff: ¿Kündigungsschutz und die Möglichkeit, in Teilzeitarbeit zu gehen, sind nun auch für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertraglich geregelt. Somit haben diese Beschäftigten analog zu den Lehrkräften an öffentlichen Schulen ebenso Planungssicherheit für einen weiteren Zeitraum. Sie bleiben sozial abgesichert und können auf dieser Grundlage ihr Arbeitspensum individuell gestalten. Die Regelung ist auch für die Qualität der Bildungsarbeit an den Schulen eine weiterer Meilenstein. Denn wie wichtig die pädagogische Betreuung dort ist, wird immer deutlicher.¿ ¿Mit den tariflichen Anschlussregelungen wollen Landesregierung und Gewerkschaften ein deutliches Zeichen setzen und die Arbeitsplätze dieser Beschäftigten für einen weiteren Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014 sichern¿, so Bullerjahn abschließend. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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