(LverfG LSA) Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Dessau-Roßlau, den 7. Oktober 2010 (LverfG LSA) Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (Az. LVG 05/10) einen Antrag der Stadt Tangermünde auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich gegen das am 14. Juli 2010 verkündete Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform. Das Gesetz regelt unter anderem, dass Ortschaften, die durch Gebietsänderungsverträge eingemeindet worden sind, durch Entsendung von Vertretern des Ortschaftsrates den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde erweitern können. Die Ortschaftsräte der in die Stadt Tangermünde eingemeindeten Ortschaften haben von ihrem Entsenderecht bereits Gebrauch gemacht. Die Antragstellerin sieht in der gesetzlichen Regelung, die ihre Organisationshoheit verletze, einen verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Sie hat beantragt, die Vollziehung des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Das Landesverfassungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Folgen, die für die Antragstellerin mit einer Erweiterung des Gemeinderates verbunden sind, einstweilen weniger schwerwiegend sind als die Nachteile, die für die eingemeindeten Ortschaften entstünden, wenn sie bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nicht im Gemeinderat repräsentiert wären. Die mündliche Verhandlung über die Hauptsache soll voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
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