Bullerjahn informiert über Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 581/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 581/10 Magdeburg, den 12. Oktober 2010 Bullerjahn informiert über Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes Das Ministerium der Finanzen hat heute der Landesregierung den Zwischenbericht zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes vorgelegt. Hierzu erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Wir haben mit dem Statusbericht eine demographiegerechte Neubewertung der Neueinstellungsbedarfe bis 2025 in allen Teilen der Landesverwaltung vorgenommen. Wir sind dadurch in der Lage eine zukunftsfeste Entwicklung des Personalbestandes zu gewährleisten, die die auf der Grundlage von Personalbedarfsbemessungen ermittelten Zielzahlen absichert, den notwendigen Wissenstransfer von älteren zu jüngeren Beschäftigten sowie eine homogene Altersstruktur ermöglicht und einen wichtigen und unverzichtbaren Impuls für die Qualität der Dienstleistungen des Landes liefert.¿ Grundlage hierfür ist eine Analyse der Altersstruktur und der künftigen Altersabgänge. Dem Erreichen einer homogenen Altersstruktur wird dabei stärkeres Gewicht als bisher beigemessen. Darüber hinaus wurden die im Land bestehenden Ausbildungskapazitäten, aber auch die sich abzeichnende Entwicklung auf dem Bewerbermarkt berücksichtigt, die z.B. im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen bereits zu einem Wettbewerb um die Einstellung ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer geführt hat. Aus der Bemessung der Neueinstellungsbedarfe für alle Teile der Landesverwaltung ergibt sich für einzelne Einrichtungen vorwiegend im Bereich der Allgemeinen Verwaltung sowie der Polizei grundsätzlich ein Bedarf für eine Aufstockung der Neueinstellungskorridore. Insgesamt sind statt der bisher geplanten 7.913 voraussichtlich 9.008 Einstellungen im Zeitraum 2010 bis 2020 erforderlich. Allerdings zeigt die Analyse noch eine zweite Entwicklung deutlich auf. Mit der vorhandenen Altersstruktur lässt sich im Zeitraum bis 2015 ein gleichmäßiger und kontinuierlicher Personalrückgang nicht gewährleisten. Einer zunächst eher geringeren Anpassung in den Jahren bis 2015 stünden gravierende Anpassungsbedarfe ab 2016 gegenüber. Da dem in den kommenden Jahren in den Haushalten bestehenden Konsolidierungsbedarf damit nur eingeschränkt Rechnung getragen werden kann, muss es das Ziel sein, den Abbau in den Zeitraum bis 2015 vorzuverlagern. Dies macht ggf. eine Streckung der beschlossenen Neueinstellungskorridore erforderlich. Die abschließende Beschlussfassung der Neueinstellungskorridore wird mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes in Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 erfolgen. Zu der von der Landesregierung beschlossenen Zielstellung, bis 2020 einen Personalbestand von 19 Vollzeitstellen je 1.000 Einwohner zu erreichen, besteht nach wie vor keine Alternative. Das Land strebt damit für das Jahr 2020 einen Stand an, mit dem der Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer bereits seit dem Jahr 2007 seine Aufgaben wahrnehmen kann. Zum weiteren Ausblick betont Minister Bullerjahn: ¿Wir sind auf einem guten Weg. Dies bestätigen uns die Aktivitäten anderer Länder und des Bundes, die zwischenzeitlich zunehmend der langfristigen und planvollen Vorgehensweise unseres Personalentwicklungskonzeptes und den damit gesetzten Standards folgen. Dennoch wird rechtzeitig zur Berücksichtigung im Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2012/2013 eine Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes vorzunehmen sein. Neben den Ergebnissen der jetzt vorgenommenen Bewertung der Neueinstellungsbedarfe und der Absicherung der Stellenziele des Landes werden dabei die Schlussfolgerungen aus zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen im Land, den aktualisierten Auswertungen der Entwicklungen in anderen Ländern sowie aktuelle finanzpolitische Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu berücksichtigen sein. Gleichzeitig wird sich mit der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes dann einer künftigen Landesregierung die Gelegenheit für eine politische Neubewertung bieten.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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