?Innovationsprogramm Sachsen-Anhalt 2010/2011? Minister Wolff und Haseloff verstärken Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 583/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 583/10 Magdeburg, den 12. Oktober 2010 ¿Innovationsprogramm Sachsen-Anhalt 2010/2011¿ Minister Wolff und Haseloff verstärken Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff und Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff haben heute in Magdeburg das ¿Innovationsprogramm Sachsen-Anhalt 2010/2011¿ vorgestellt. Das Kabinett hatte das Programm zuvor zur Kenntnis genommen und dem Landtag zugeleitet. Es untersetzt die eher mittel- bis langfristig ausgerichtete Innovationsstrategie 2013 durch eine auf die konkreten Erfordernisse des Landes ausgerichtete Innovationspolitik. Das Innovationsprogramm umfasst ein Paket von aufeinander abgestimmtem Maßnahmen, das ausgerichtet ist auf die Generierung von wissenschaftlichen Erkenntnissen als Voraussetzung für Innovationen, die Stärkung der Innovationsfähigkeit im Unternehmenssektor, den weiteren Ausbau der Wertschöpfung im Land, die Verbreiterung der Unternehmensbasis. Minister Haseloff, der zugleich Innovationsbeauftragter des Landes ist, sagte: ¿Wir bleiben nur wettbewerbsfähig, wenn wir mit innovativen Produkten punkten können. Die Landesregierung unterstützt deshalb den Innovationsprozess nach Kräften. Die zentrale Botschaft lautet: Das hohe Niveau der Innovationspolitik - und hier insbesondere die Förderung aller Formen des Wissenstransfers - wird auch künftig gehalten.¿ Ministerin Wolff sagte: ¿Eine moderne Anforderung an Forschung und Lehre besteht darin, die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf direktem Wege zur Anwendung in der Praxis zu führen.¿ Beide Minister betonten, dass die enge Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Kultusministerium auf den bedeutenden Forschungsfeldern des Landes ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Sachsen-Anhalt sei. Die wesentlichen vier Handlungsfelder des Innovationsprogramms sind: 1. Die Steigerung der Innovationstätigkeit der Unternehmen durch Förderung auf hohem Niveau und mit verstärkter Wirtschafts- und Marktorientierung in drei Förderlinien: a. einzelbetriebliche Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen des Landes zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Förderung) durch das Wirtschaftsministerium, b. Förderung von Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, c. Forschungsförderung, insbesondere von wissenschaftlichen Schwerpunkten einschließlich des Kompetenznetzwerkes für Angewandte und Transferorientierte Forschung (KAT) durch das Kultusministerium. Das Wirtschaftsministerium stellt für die einzelbetriebliche Förderung 2010 und 2011 insgesamt Mittel in Höhe von 52,2 Mio. Euro bereit. Für die Forschungsförderung werden in den Jahren 2010 und 2011 Mittel in Höhe von 8,1 Mio. Euro bereitgestellt. Hauptzielgruppe sind wie bisher kleine und mittlere Unternehmen in den wirtschaftlichen Schwerpunktbereichen und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Für die Landesexzellenzoffensive stellt das Kultusministerium 2010 und 2011 insgesamt 27,4 Mio. Euro bereit. Mit diesem Geld werden wissenschaftliche Schwerpunkte gefördert, die einen engen Praxisbezug haben und sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientieren. Um diesen Transfer zu bewerkstelligen bzw. zu erleichtern, haben die Hochschulen 2006 das KAT gegründet. Es stellt den mittelständischen Unternehmen sein technisches und personelles Know-how zur Verfügung und bietet bedarfsgerechte Weiterbildungen an. ¿Durch diese Zusammenarbeit sind die kleineren Unternehmen in der Lage, flexibel auf den Markt zu reagieren. Sie können somit ihre Innovationsrate entscheidend verbessern¿, so die Kultusministerin. 2. Verbesserung der Innovationsfähigkeiten und -möglichkeiten von Unternehmen durch direkte Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers sowie durch den Ausbau der wirtschaftsnahen innovationsorientierten Forschungsinfrastruktur Zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers werden durch das Wirtschaftsministerium in den beiden Jahren ca. 10,2 Mio. Euro bereitgestellt. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Innovationsprogramms liegt auf dem Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur. Sie zeigt sich besonders in der Realisierung der drei neuen Forschungsinstitute, des Instituts für Kompetenz in Automobilität, IKAM, des Chemisch-Biotechnolgischen Prozesszentrums, CBP, und des Fraunhofer-Centers für Silizium-Photovoltaik, CSP Hierfür werden Fördermittel von insgesamt ca. 140 Mio. Euro, davon 2010/2011 ca. 80 Mio. Euro, zur Verfügung gestellt. 3. Gezielte Investorenakquisition und Unternehmensansiedlung mit speziellen Förderanreizen für den Aufbau von FuE-Kapazitäten In das Förderinstrument Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wurden ein FuE-Bonus aufgenommen und die Konditionen der einzelbetrieblichen FuE-Projektförderung für Großunternehmen bis zur zulässigen Beihilfehöchstgrenze angehoben (z. B. Fördersatz bei industrieller Forschung: 50 Prozent, maximal 65 Prozent). 4. Flankierung der direkten Innovationsförderung durch Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfes. Der demografische Wandel wird weiterhin eine verstärkte Förderung zur Absicherung des Fachkräftebedarfs notwendig machen. Die Ausbildung und Qualifizierung von hochqualifizierten Fachkräften durch die Hochschulen werden im Rahmen des Innovationsprogramms auch künftig mit einer guten Mittelausstattung durch das Kultusministerium gesichert. Gleichzeitig unterstützt das Wirtschaftsministerium die Ausbildung von Fachkräften durch Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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