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Magdeburg, den 11.10.2010

Kabinett legt Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs 2008/2009 vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 578/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 578/10 Magdeburg, den 12. Oktober 2010 Kabinett legt Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs 2008/2009 vor Der Jugendstrafvollzug hat in Sachsen-Anhalt eine gute Entwicklung genommen. Das geht aus dem ersten Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen-Anhalt 2008/2009 hervor. Er wurde heute im Kabinett diskutiert und wird dem Landtag zugeleitet.  Der Bericht gibt einen umfassenden und detaillierten Überblick über den Jugendstrafvollzug in Sachsen-Anhalt. Grundlage ist das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Landes-Jugendstrafvollzugsgesetz, nach dem das Ministerium der Justiz alle zwei Jahre dem Landtag über die Lage des Jugendstrafvollzugs zu berichten hat.  Jugendstrafvollzug wird in Sachsen-Anhalt ausschließlich in der Jugendanstalt Raßnitz vollzogen. Die Anstalt wurde im Oktober 2002 ihrer Bestimmung übergeben. Sie ist speziell für die Bedürfnisse jugendlicher und heranwachsender Straftäter konzipiert und errichtet worden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wir unterhalten in Raßnitz eine moderne Anstalt, in der es ein breites Angebot an Bildungs-, Ausbildungs- und Freizeitmaßnahmen gibt. Ermöglicht wird dies durch ein gutes Netzwerk, zu dem auch viele ehrenamtliche Unterstützer zählen. Für deren freiwilliges Engagement kann ich nur ausdrücklich danken.¿    Leitgedanke des Jugendstrafvollzugs ist der Erziehungsauftrag. Jugendliche und heranwachsende Strafgefangene sind während ihrer Haft in besonderer Weise in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern. ¿Die schulische und berufliche Ausbildung nehmen deshalb in der Vollzugsarbeit in Raßnitz einen hohen Stellenwert ein¿, so Ministerin Kolb. ¿In vielen Fällen gelingt es uns, Defizite bei den jungen Gefangenen auszugleichen. Wir wollen sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung befähigen. Dies schließt die Einsicht ein, welche Folgen ihre jeweilige Tat für die Opfer hat, sowie die grundsätzliche Achtung der Rechte von Anderen.¿    Einige Zahlen und Fakten  Die Jugendanstalt Raßnitz verfügt über 378 Plätze im geschlossenen und 20 Plätze im offenen Vollzug. 2008 waren im Jahresdurchschnitt 328 Jugendliche und Heranwachsende inhaftiert, 2009 waren es 300. Aktuell sind in der Jugendanstalt Raßnitz 302 Gefangene inhaftiert (Stand 1. Oktober 2010). Etwa 83 Prozent der inhaftierten Jugendlichen befanden und befinden sich zum ersten Mal im geschlossenen Strafvollzug. Tendenziell war die Belegung in der Jugendanstalt in den vergangenen Jahren rückläufig, scheint sich gegenwärtig jedoch auf dem bestehenden Niveau zu stabilisieren.  Hauptgrund für die Verurteilungen sind Gewaltdelikte. Sie machen rund 60 Prozent aller Haftgründe aus, gefolgt von Eigentumsdelikten (ca. 25%). Die überwiegende Mehrzahl der Inhaftierten verbüßt in Raßnitz eine Haftstrafe zwischen ein und drei Jahren.  Etwa 73 Prozent aller Straftäter, die im Jahr 2009 im Jugendstrafvollzug aufgenommen wurden, konnten keinen Schul- oder Berufsabschluss vorweisen. Lediglich knapp jeder Vierte (22%) verfügte über einen Schulabschluss, 5 Prozent über eine Berufsausbildung.    In der Jugendanstalt Raßnitz gibt es verschiedene schulische und berufliche Bildungsangebote, deren Durchführung dem Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) obliegt, darunter Real- und Hauptschulkurse sowie die Berufsfelder Metall-, Elektro- und Holztechnik. 2008/2009 haben insgesamt 354 junge Straftäter einen Schulabschluss erworben, darunter 14 Realschul- und 61 Hauptschulabschlüsse. 48 Jugendliche erwarben im Rahmen der Berufsausbildung einen Gesellenbrief bzw. einen Abschluss als Facharbeiter. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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