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Halle (Saale), den 13.10.2010

(AG-HAL) Sitzungen des Amtsgerichts Halle (Saale) in Strafsachen am 27.10.2010 (Auswahl)

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 010/10 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 010/10 Halle, den 14. Oktober 2010 (AG-HAL) Sitzungen des Amtsgerichts Halle (Saale) in Strafsachen am 27.10.2010 (Auswahl) Aktenzeichen, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum wegen ... 300 Ds 120 Js 16712/10, 27.10.2010, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: X.01 mit Fortsetzungen am 01.11.2010 und 11.11.2010, jeweils 09.00 Uhr besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs Die vier Angeklagten aus Halle, Leipzig und dem Saalekreis sind 27, 28 und 34 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen, sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga Fußballspiel zwischen dem Halleschen FC und dem VFC Plauen an Gewalttätigkeiten gegenüber Fans der Gästemannschaft und gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten Polizeibeamten beteiligt zu haben. Alle vier Angeklagten sollen dabei mit Kanthölzern haben. Die Angeklagten seien in vorderster Reihe auf die Polizeibeamten zugegangen. Sie hätten mit Kanthölzern nach Polizeibeamten geworfen und auf Polizeibeamte eingeschlagen. Dabei sei ein Beamter verletzt worden. Der 27-jährige aus Halle habe die Menschenmenge bewusst zu Gewalttätigkeiten gegen die Polizeibeamten aufgefordert. Das Gericht hat für den die ersten zwei Termine zahlreiche Zeugen geladen. Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht. 310 Ds 425 Js 3686/10, 27.10.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Dem 27-jährigen Angeklagte aus Halle wird Volksverhetzung zur Last gelegt, indem er auf einer von ihm betriebenen im Internet frei zugängliche Homepage einen Beitrag über den aus Halle stammenden ehemaligen stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren Heydrich veröffentlich habe. Darin sei die Verschleppung und Ermordung vieler Menschen als ¿Befriedung¿ dargestellt worden und der Eindruck entstanden, in Deutschland könne sich ungehindert nationalsozialistisches Gedankengut ausbreiten. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an. Dem 26-jährigen aus Sangerhausen wird Verbreitung von Propagandamitteln und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dadurch zur Last gelegt, dass er über eine Internetseite einen Versandhandel betrieben habe, über den er von ihm selbst gefertigte Buttons mit nationalsozialistischen Sprüchen bzw. Abwandlungen davon angeboten haben soll. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 2205321 Fax: (0345) 2205586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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