Zum ?Tag des weißen Stocks? am 15. Oktober 2010:
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 118/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 118/10 Halle (Saale), den 14. Oktober 2010 Zum ¿Tag des weißen Stocks¿ am 15. Oktober 2010: 241 blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler lernen in Sachsen-Anhalts Schulen Seit 1964 wird am 15. Oktober der ¿Tag des weißen Stocks¿ begangen. Er soll weltweit auf die besonderen Lebensumstände derer aufmerksam machen, die nicht sehen können oder in ihrer Sehkraft stark eingeschränkt sind. Die meisten von ihnen nehmen am täglichen Leben weitgehend eigenständig teil. Natürlich bedarf es dafür besonderer Aufwendungen. Das beginnt bei der Ausstattung der Wohnung und reicht bis zu speziellen Zusatzgeräten für den Computer oder Büchern in Brailleschrift. Um diesen zusätzlichen Bedarf etwas auszugleichen, wird in Sachsen-Anhalt Blindengeld gezahlt. Nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt erhalten blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Personen Blinden- und Gehörlosengeld. Das monatliche Blindengeld für Erwachsene beträgt 350 Euro, für Minderjährige 250 Euro. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Personen erhalten ein Blinden- bzw. Gehörlosengeld in Höhe von 41 Euro monatlich. Für die Umsetzung des Gesetzes ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Im vergangenen Jahr erhielten in Sachsen-Anhalt 5990 Leistungsempfänger Blindengeld und 1447 Betroffene Gehörlosengeld. Insgesamt wurden 2009 dafür 15,3 Millionen Euro ausgezahlt. Bis zum September 2010 erhielten 5928 Sachsen-Anhalter Blinden- und 1428 Gehörlosengeld in Höhe von insgesamt 12,35 Mio. Euro. Aber die finanzielle Unterstützung ist nur der eine Teil. Besonders wichtig für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für blinde und sehbehinderte Kinder eine umfassende Ausbildung, die sie für das Leben fit macht und weit über den normalen Unterrichtsstoff hinaus geht. ¿Wir möchten, dass alle Kinder einen guten Start ins Leben haben. Dafür ist eine solide Schulbildung Grundvoraussetzung. Gerade die Kinder mit Handicap sind auf unsere besondere Fürsorge angewiesen. Ich weiß, dass in den Förderschulen, aber auch in den anderen Schulen bei der Bildung und Integration dieser Kinder und Jugendlichen eine hervorragende Arbeit geleistet wird. Dafür möchte ich den Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern danken.¿, so Thomas Leimbach, Präsident des Landesverwaltungsamtes, zu dessen Zuständigkeit auch die Schulverwaltung gehört. In den zwei Landesbildungszentren für Blinde und Sehbehinderte in Halle und in Tangerhütte lernen insgesamt 183 blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus besuchen 58 Schülerinnen und Schüler ¿ vor allem sehbehinderte ¿ in 41 Schulen den gemeinsamen Unterricht in Grundschulen, Sekundarschulen oder Gymnasien. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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