Regierungschefs der Länder beschließen in Magdeburg neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 604/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 604/10 Magdeburg, den 21. Oktober 2010 Regierungschefs der Länder beschließen in Magdeburg neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg haben die Regierungschefs der Länder ihre Beratungen über ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortgesetzt. Sie haben den Entwurf eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Kenntnis genommen, der auf den bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Juni 2010 beschlossenen Eckpunkten beruht. Danach ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2013 von jedem Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Der von den Regierungschefs beratene Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags berücksichtigt bereits eine Vielzahl von Anregungen, die die Länder zu den Eckpunkten des neuen Finanzierungsmodells erreicht hatten. Der amtierende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer (CDU), erklärte zur heutigen Entscheidung der Ministerpräsidenten: ¿Der Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags stellt einen erheblichen Fortschritt gegenüber den Eckpunkten dar. Wir haben daher beschlossen, den Staatsvertragsentwurf den Landesparlamenten zur Information vorzulegen, mit dem Ziel, eine Unterzeichnung bei unserer Konferenz am 15. Dezember 2010 zu erreichen.¿ Hervorzuheben sei, so Böhmer weiter, dass die Ministerpräsidenten zugleich das Thema der Beitragsstabilität für unabdingbar halten. Die Höhe der heutigen monatlichen Rundfunkgebühr von 17,98 ¿ solle auch bei dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhalten bleiben, wenn dieser, wie geplant, am 1. Januar 2013 in Kraft tritt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten bereits signalisiert, dass sie ihren zukünftigen Finanzbedarf maßvoll bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) anmelden wollen, um dieses Ziel der Länder zu unterstützen.¿ Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), hob hervor, dass damit ein zukunftssicheres Beitragsmodell auf den Weg gebracht wird, das nicht mehr an Geräte anknüpft und damit der Konvergenz Rechnung trägt. Das Erhebungsverfahren wird vereinfacht. Die Schnüffelei hört an der Wohnungstür auf. Der Beauftragtendienst kann reduziert werden. Leistungsfähige Behinderte werden nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel zahlen. Dafür soll das barrierefreie Angebot bei ARD und ZDF verbessert werden. Für Betriebe wird ein einfaches Modell für Betriebsstätten vorgesehen. Das Modell ist mittelstandsfreundlich. 90 % der Betriebe fallen in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Die Beitragsfreiheit des ersten KfZ an Betriebsstätten sorgt für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbständigen, Kleinbetrieben und Filialen. Damit liegt insgesamt ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Näheres werden die Ministerpräsidenten Böhmer und Beck auf der abschließenden Pressekonferenz am Freitag, 14 Uhr, erläutern. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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