?Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation? soll bis 2015 fortgeführt werden
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 616/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 616/10 Magdeburg, den 26. Oktober 2010 ¿Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ soll bis 2015 fortgeführt werden Die Landesregierung hat heute der Fortführung der ¿Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ zugestimmt. Sie umfasst die Förderperiode 2011 bis 2015. ¿Damit¿, so Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff, ¿haben die Hochschulen für weitere fünf Jahre Sicherheit, was die Planung ihrer Schwerpunktforschung betrifft. Das hilft ihnen sehr, bestehende Leistungspotenziale weiter auszuschöpfen, neue Potenziale zu entwickeln und nicht zuletzt Personal- und Berufungsangelegenheiten zu regeln.¿ Das Land stellt den Hochschulen jährlich 20 Millionen Euro als Anschubfinanzierung der Spitzenforschung zur Verfügung. Diese Fördermittel werden nach genehmigter Antragstellung außerhalb des Hochschulbudgets ausgereicht. (Die finanziellen Mittel für Hochschulbau und zur Anschaffung von Großgeräten sind nicht darin enthalten.) Die bislang geltende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Hochschulen wurde 2007 abgeschlossen und läuft bis Ende 2010. In diesen zurückliegenden Jahren sind leistungsorientierte Strukturen und neue Organisationsformen in der hiesigen Forschungslandschaft entstanden und haben den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt international bekannt gemacht. ¿Auch in der neuen Förderperiode¿, sagte Kultusministerin Wolff, ¿sind die Hochschulen verpflichtet, bei der Innovationsstrategie des Landes mitzuwirken. Die Forschung sowie der anwendungsorientierte Wissens- und Technologietransfer müssen insbesondere auf die Cluster in Sachsen-Anhalt ausgerichtet sein, wie es im Bereich der Photovoltaik- und der Automobilzulieferindustrie bereits geschehen ist. Dabei sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und das Wissenschaftszentrum des Landes Sachsen-Anhalt in Wittenberg (WZW) einbezogen werden.¿ Es gehe für die Hochschulen darum, so die Ministerin, langfristig wirksame und vor allem selbsttragende Voraussetzungen vorrangig durch Einwerbung von Drittmitteln zu schaffen. Darum werde sich die Ausschreibung des Förderprogramms auch zielgerichtet an Forschungsprogramme richten, die schon bisher in erheblichem Maße Drittmittel eingeworben haben und eine leistungsstarke Strukturierung der Forschungslandschaft forcieren können. Die Entscheidung der Landesregierung, die Schwerpunktforschung weiter zu fördern, steht im engen Zusammenhang mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen für den Zeitraum 2011 bis 2013. ¿Unsere Hochschulen haben gute Chancen, sich im nationalen und internationalen Wettbewerb ihre Zukunft zu sichern¿, betonte Kultusministerin Wolff. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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