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Magdeburg, den 25.10.2010

Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen schafft Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 615/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 615/10 Magdeburg, den 26. Oktober 2010 Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen schafft Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff hat heute dem Kabinett die Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen vorgestellt, die das Land mit den Hochschulen Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2011 bis 2013 abschließen wird. Anhand dieser Vereinbarung sollen bis Jahresende die Entwicklungsziele für jede einzelne Hochschule festgeschrieben werden. Das Gesamtbudget für die Hochschulen wird gemäß des Haushaltsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt getrennt als ein Grundbudget und als ein Leistungsbudget bereit gestellt. Die leistungsorientierten Mittel betragen im Jahr 2011 fünf Prozent, 2012 zehn Prozent und 2013 15 Prozent des Gesamtbudgets. Indikatoren der leistungsorientierten Mittelverteilung an die einzelnen Hochschulen sind u. a. die Zahl der Studienanfänger und die Zahl der Absolventen sowie die Anzahl der Promotionen und die Höhe der eingeworbenen Drittmittel. Auch der Anteil der weiblichen Studierenden und der weiblichen Mitarbeiter an den Hochschulen spielt eine Rolle. Nach zwei Jahren soll das Vergabesystem evaluiert werden. Haushaltsjahr Gesamtbudget Leistungsbudget 2011 308.951.100 ¿ 15.153.000 ¿ 2012 308.929.700 ¿ 30.310.800 ¿ 2013 308.810.000 ¿ 45.445.600 ¿ Das Kultusministerium, so Prof. Dr. Birgitta Wolff, werde gemeinsam mit den Hochschulen Anreize zur Weiterentwicklung der Forschungsstrukturen schaffen. Unter anderem durch Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, durch Stärkung der externen und internen Kooperationsfähigkeit und durch die Etablierung erforderlicher Managementfunktionen sollen die Hochschulen ihr eigenes Profil weiter schärfen. Das Anreizsystem ist darauf ausgerichtet, dass die Forschung auf evaluierte Schwerpunkte zielt, dass sie anwendungsorientiert ist und einen Regionalbezug hat. Die Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen wird durch die Rahmenvereinbarung ¿Innovation und Forschung¿ ergänzt. Darin werden vom Land jährlich ca. 20 Millionen Euro bereit gestellt, die mit bestimmten Anreizen verknüpft sind. Besonders gefördert werden auch hier Spitzenforschung und anwendungsorientierte Forschung mit Regionalbezug. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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