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Magdeburg, den 28.10.2010

Tagung zur Mediation Staatsminister Robra: Erfolgversprechender Weg zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 625/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 625/10 Magdeburg, den 29. Oktober 2010 Tagung zur Mediation Staatsminister Robra: Erfolgversprechender Weg zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten ¿Die allermeisten Bürger wünschen sich, Rechtsstreitigkeiten schnell und außergerichtlich zu lösen. Hier ist die Mediation eine Chance, die noch viel zu unbekannt ist und deshalb noch relativ wenig genutzt wird. Ich begrüße deshalb das Engagement des Landesverbandes Mediation nachdrücklich.¿ Das sagte Staatsminister Rainer Robra heute in Magdeburg bei einer Veranstaltung des Verbandes. Die Mediation als Möglichkeit zur Lösung von Konflikten unterstreiche die Eigenverantwortung der Bürger auf dem Weg zu einer neuen Streitkultur. ¿Wenn frühzeitig eine Mediation aufgenommen wird, können sich die Parteien aufeinander zu bewegen, bevor der Konflikt eskaliert. Ich kann Anwälte nur dazu ermutigen, ihren Mandanten eine Mediation zu empfehlen¿, so der Chef der Staatskanzlei. Aber auch wenn ein Gerichtsverfahren schon begonnen habe, sei es für eine Mediation noch nicht zu spät. ¿Wir haben in Sachsen-Anhalt mit dem Projekt ´Gerichtsinterne Mediation` sehr gute Erfahrungen gemacht. Dieses Verfahren hat jetzt das Projektstadium verlassen und wird unbefristet fortgeführt¿, hob Robra hervor. Derzeit bieten 19 Gerichte in Sachsen-Anhalt die Mediation an. Der Staatsminister wies auf den nach wie vor bestehenden Regelungsbedarf auf dem Gebiet der Mediation hin. Er plädierte dafür, die EU-Mediationsrichtlinie zum Anlass zu nehmen, für grenzüberschreitende und innerstaatliche Mediationsverfahren einheitliche Vorschriften zu erlassen. ¿Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt inzwischen vor. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingt, daraus ein Gesetz zu entwickeln, das die erforderlichen Standards für die Mediation vorgibt¿, so Robra. Hintergrund Mediatoren vermitteln zwischen den Konfliktparteien und lenken das Gespräch auf einen Konsens hin. Sie verfügen über keine eigene Entscheidungskompetenz. Es wird zwischen außergerichtlicher und gerichtsinterner Mediation unterschieden, bei der das Verfahren in eine Mediation übergeht. Die gerichtsinterne Mediation übernimmt ein so genannter Richtermediator. Ein anerkanntes Berufsbild für die außergerichtliche Mediation gibt es noch nicht. Das Projekt ¿Gerichtsinterne Mediation¿ ist von der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. gefördert worden, deren Geschäftsführer Robra ist. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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