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Magdeburg, den 01.11.2010

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Rentnerinnenmord in Magdeburg

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 070/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 070/10 Magdeburg, den 1. November 2010 (LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Rentnerinnenmord in Magdeburg (22 Ks 13/09) ¿ 2. Jugend-Strafkammer Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 431/10) mit einstimmigem Beschluss vom 12. Oktober 2010 eine Verurteilung wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 1/2 Jahren bestätigt. Mit Urteil der 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts vom 15. April 2010 wurde Lars F. (geboren im Mai 1990) wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, wonach auch bei Mord die Höchststrafe 10 Jahre beträgt. Die gegen diese Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufwies. Damit steht fest, dass Lars F. in der Nacht vom 25. zum 26. April 2009 in einer Gartenanlage in Magdeburg eine damals 74-jährige Rentnerin vergewaltigt und ermordet hat   Der Prozess vor dem Landgericht hatte am 8. Januar 2010 begonnen. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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