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Magdeburg, den 03.11.2010

Betreuungsrecht - Justizministerin Kolb: Ehrenamtliche Betreuung geht jeden an

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 088/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 088/10 Magdeburg, den 3. November 2010 Betreuungsrecht - Justizministerin Kolb: Ehrenamtliche Betreuung geht jeden an Magdeburg (MJ) . Es kann jeden treffen. Eine Behinderung, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können jeden Menschen in die Situation bringen, dass er auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. In den meisten Fällen übernehmen Verwandte, aber auch Freunde oder Nachbarn diese rechtliche Vertretung - zumeist ehrenamtlich. ¿Das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer ist sehr hoch zu bewerten¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. ¿Und ihr Stellenwert wird angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Land weiter zunehmen. Die Gesellschaft verändert sich, die Zahl älterer Mitbürger steigt. Dem muss auch das Betreuungsrecht Rechnung tragen. Gegebenenfalls sind Anpassungen notwendig. Sachsen-Anhalt wird sich in diesem Prozess auch künftig aktiv einbringen¿, so Ministerin Kolb anlässlich des morgen beginnenden 12. Vormundschaftsgerichtstags in Brühl. Der Vormundschaftsgerichtstag steht unter dem Motto ¿Menschen und Rechte - Behindertenrechtskonvention und Betreuung¿. Sachsen-Anhalt ist im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe vertreten, die sich mit der Verbesserung des Betreuungsrechtes beschäftigt. Diskutiert wird unter anderem die Abgrenzung zwischen der Rechtsfürsorge, für die Betreuer originär zuständig sind, und der oft ebenfalls notwendigen sozialen Betreuungshilfe. Darüber hinaus ist Sachsen-Anhalt an der Erarbeitung von Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer beteiligt, beispielsweise zu vermögensrechtlichen oder gesundheitlichen Aspekten der Betreuung. Situation in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr bei 4.592 Verfahren ehrenamtliche Betreuer erstmals ernannt worden. Bei der übergroßen Mehrheit der Fälle (4.203 Verfahren) haben Familienangehörige die Betreuung übernommen. Gibt es niemanden, der sich ehrenamtlich für einen Betreuungsbedürftigen einsetzt, bestellt das zuständige Gericht einen Berufsbetreuer. Diese arbeiten selbstständig oder als Beschäftigte in Betreuungsvereinen bzw. bei Betreuungsbehörden. 2009 wurden in Sachsen-Anhalt bei 2.577 Verfahren Berufsbetreuer eingesetzt. Justizministerin Kolb: ¿Ich weiß, dass ein ehrenamtlicher Betreuer zusätzliche Zeit und viel Kraft, dazu Ausdauer und Toleranz mitbringen muss, um verantwortungsbewusst mit den rechtlichen Belangen eines anderen umzugehen. Aber ich kann jeden Sachsen-Anhalter nur ermutigen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und sich zu informieren.¿  Publikation Informationen zum Ehrenamt in der Betreuung enthält die Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge ¿ das geht jeden etwas an!¿, die das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben hat. Sie informiert zugleich über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Broschüre steht im Internet zum Download unter: www.mj.sachsen-anhalt.de Auf Nachfrage ist sie auch beim Ministerium der Justiz kostenlos erhältlich, Bestellungen an: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Domplatz 2-4 39104 Magdeburg Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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