Ministerpräsident Böhmer: Integration kann nicht früh genug beginnen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 648/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 648/10 Magdeburg, den 6. November 2010 Ministerpräsident Böhmer: Integration kann nicht früh genug beginnen ¿Integration ist keine Einbahnstraße. Integration bedeutet, Rechte zu haben und Pflichten wahrzunehmen. Am wichtigsten ist auch in Deutschland das Erlernen der Landessprache. Erst fundierte Sprachkenntnisse ermöglichen wirkliche Chancen und Teilhabe. Die gesellschaftliche Integration setzt die sprachliche voraus, und sie kann nicht früh genug gefördert werden.¿ Dies erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in seiner aktuellen Videobotschaft. Böhmer, der Anfang November am Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt teilgenommen hatte, wies auf den Zusammenhang von Bildung und Teilhabe hin: ¿Eine gute Bildungsbiografie ist die zentrale Voraussetzung für eine gelungene gesellschaftliche Integration. Deshalb ist die frühkindliche Bildung von ganz entscheidender Bedeutung. Integration gelingt umso besser, je früher sie beginnt.¿ Hier sieht Böhmer nicht nur den Staat in der Verantwortung: ¿Frühe Integrationsförderung findet nicht nur in den Kindertagesstätten statt. Sie beginnt vielmehr im Elternhaus. Integration wird hier vorgelebt. Eltern sind Vorbilder für ihre Kinder.¿ Böhmer hob hervor: ¿Die meisten Migranten in Deutschland sind sehr gut integriert.¿ Es gebe aber ¿nach wie vor auch Probleme, die wir nicht verschweigen dürfen¿. Hierzu zählten Integrationsverweigerung und abgeschottete Parallelgesellschaften. Böhmer: ¿Integration ist und bleibt eine der großen Aufgaben für Staat und Gesellschaft. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Für eine gelingende Integration tragen alle in unserer Gesellschaft Verantwortung.¿ Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.de abrufbar. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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