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Magdeburg, den 08.11.2010

Gemeinsamer Staatsschutzsenat: Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Staatsvertrag

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 092/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 092/10 Magdeburg, den 8. November 2010 Gemeinsamer Staatsschutzsenat: Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Staatsvertrag Die Länder Berlin und Brandenburg verstärken ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz. Erstmals beteiligt sich auch das Land Sachsen-Anhalt an einem gemeinsamen Projekt: Ab dem nächsten Jahr wird ein gemeinsamer Staatsschutzsenat am Berliner Kammergericht über die entsprechenden Verfahren aus allen drei Bundesländern entscheiden. Heute haben die Justizminister der drei Länder dazu einen Staatsvertrag unterschrieben. Der Staatsschutzsenat urteilt beispielsweise über Straftaten mit terroristischem Hintergrund, Spionage oder Embargo-Verstößen. Nach verschiedenen Verfahren mit rechts- oder linksextremem Hintergrund wird derzeit über eine Anklage wegen Unterstützung von Al Qaida verhandelt. In den drei Bundesländern waren in den vergangenen zwölf Jahren insgesamt 33 Verfahren vor den jeweiligen Staatsschutzsenaten anhängig. 26 - also fast 80 % davon - wurden in Berlin verhandelt. ¿Es ist nicht selbstverständlich, dass Bundesländer Teile ihrer Kompetenzen an andere Bundesländer abgeben. Umso mehr danke ich für das Vertrauen in die Berliner Justiz, das in diesem Staatsvertrag zum Ausdruck kommt¿, sagte heute die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue . ¿Berlin verfügt über gute räumliche und technische Voraussetzungen für sicherheitsbrisante Verfahren. Bei höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das Kriminalgericht Moabit verlegen.¿ - Das dortige Gerichtsgebäude verfügt über gesicherte Verhandlungssäle und ist durch Gänge direkt mit dem Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden. Diese Möglichkeit wollen nun auch die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt nutzen. ¿Die Zahl der Staatsschutzverfahren ist in Sachsen-Anhalt sehr niedrig. Ihre Durchführung am Oberlandesgericht Naumburg ist sicherheitstechnisch aufwendig und teuer. Zugleich sind bei Staatsschutzverfahren spezialisierte Kenntnisse bei den zuständigen Richtern notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten sinnvoll", sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb . Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg sagte dazu: ¿Die Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Konzentration der OLG Staatsschutzsachen beim Kammergericht ist eine Erfolgsgeschichte für alle beteiligten Bundesländer. Schließlich wird die Kernzuständigkeit eines Bundeslandes auf ein anderes übertragen. Die bestehende konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern wird durch den heutigen Tag erneut bestätigt.¿ Informationen zu den gemeinsamen Projekten der Justiz von Berlin und Brandenburg: 1. Januar 2005 Gemeinsames Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg . Das GJPA ist u.a. für die juristischen Staatsprüfungen und für die Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege zuständig. Sitz: Berlin, Salzburger Straße 21 - 25. 1. Juli 2005 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Hardenbergstraße 31. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Potsdam, Försterweg 2 - 6. 1. Juli 2006 Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1. 1. Januar 2007 Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Cottbus, Von-Schön-Straße 10. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Magdeburger Platz 1. 1. August 2008 gemeinsame Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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