Finanzzuweisung Straßenbau: In den Salzlandkreis fließen mehr als 25.000 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 168/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 168/10 Magdeburg, den 12. November 2010 Finanzzuweisung Straßenbau: In den Salzlandkreis fließen mehr als 25.000 Euro Insgesamt 26.940,27 Euro stellt das Innenministerium für Straßenbaumaßnahmen im Salzlandkreis zur Verfügung. Die Gemeinde Wolmirsleben im Salzlandkreis erhält einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.384,67 Euro für den Ausbau der Ortsverbindung Wolmirsleben ¿ Tarthun. Der Salzlandkreis selbst ist Empfänger einer Zuweisung in Höhe von 11.555,60 Euro, die für den Ausbau der Kreisstraße 1279 zwischen Gnadau und Schönebeck (Bereich Hermann-Kasten-Str. und Querstr.) bestimmt ist. Die Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings müssen die Antragsteller die dafür notwendigen Eigenanteile selbst erbringen. Da die Gemeinde Wolmirsleben und der Salzlandkreis finanziell nicht dazu in der Lage sind, so dass ein Wegfall der Förderungen droht, wurden die Beträge vom Land zur Verfügung gestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ohne die Zuschüsse der Landesregierung wäre die Umsetzung eines so manchen Straßenbauvorhabens gefährdet. Ein gut ausgebautes und damit leistungsstarkes Verkehrssystem ist aber ausschlaggebend für die weitere infrastrukturelle Entwicklung einer Region und dies vor allem auch im ländlichen Raum. Deshalb unterstützt das Innenministerium den Straßenbau im Salzlandkreis finanziell in Form der Zuweisungen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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