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Magdeburg, den 12.11.2010

Innenministerium bewilligt knapp 125.000 Euro für Straßenbauprojekte im Landkreis Mansfeld-Südharz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 160/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 160/10 Magdeburg, den 12. November 2010 Innenministerium bewilligt knapp 125.000 Euro für Straßenbauprojekte im Landkreis Mansfeld-Südharz Insgesamt 124.651,71 Euro stellt das Innenministerium für Straßenbauvorhaben im Landkreis Mansfeld-Südharz zur Verfügung. Alle Projekte betreffen Kreuzungen mit Schienenwegen: Die Lutherstadt Eisleben erhält einen Gesamtbetrag in Höhe von 77.517,13 Euro, die für den Ausbau an drei Bahnübergängen zur Verfügung stehen: Windmühlenweg (25.284,87 Euro), Wolferöder Weg (29.732,26 Euro) und Sonnenweg (22.500 Euro). Die Gemeinde Südharz erhält insgesamt 11.613,42 Euro für den Ausbau zweier Bahnübergänge im Ortsteil Roßla. Der Gemeinde Ahlsdorf wurden in Ergänzung einer bereits im Juni 2010 bewilligten Zuweisung in Höhe von knapp 117.000 Euro nochmals 35.521,16 Euro zweckgebunden für den Ausbau der Brücke über die Bahnstrecke im Zuge des Annaröder Straße bewilligt. Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um die notwendigen Eigenanteile, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Gute verkehrsinfrastrukturelle Rahmenbedingungen sind von grundlegender Bedeutung für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region. Deshalb ist es so wichtig, Kommunen zu unterstützen, die den erforderlichen Eigenanteil für derartige Straßenbauprojekte nicht selbst erbringen können.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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