Innenministerium fördert Straßenbauvorhaben im Burgenlandkreis mit mehr als 170.000 Euro ? Staatssekretär Erben: Ausbau des kommunalen Straßennetzes wird unterstützt
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 164/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 164/10 Magdeburg, den 12. November 2010 Innenministerium fördert Straßenbauvorhaben im Burgenlandkreis mit mehr als 170.000 Euro ¿ Staatssekretär Erben: Ausbau des kommunalen Straßennetzes wird unterstützt Für zwei vom Bund geförderte Straßenbauprojekte im Burgenlandkreis wurden vom Innenministerium insgesamt 173.211,50 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den Zuweisungsbeträgen um die notwendigen Eigenanteile, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Die Gemeinde Nessa erhält einen Betrag in Höhe von 14.705 Euro, der für den Ausbau der Kreisstraße 2202 (Zubringer Obernessa) bestimmt ist. Dem Burgenlandkreis wird ein Betrag in Höhe von 158.506,50 Euro für den Ausbau der Kreisstraße 2254 (Bereich B 250 bis Ortseingang Kalbitz) bewilligt. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Ein belastbares und gut ausgebautes Verkehrsnetz ist Voraussetzung für die Entwicklung des Burgenlandkreises ¿ in jeglicher Hinsicht. Nicht nur die Hauptverkehrswege im Landkreis, wie beispielsweise die Bundesautobahn 9 oder die Bundesstraße 180 sind ausschlaggebend für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Auch der Ausbau der kommunalen Straßennetze darf nicht in Vergessenheit geraten. Deshalb unterstützt das Innenministerium die beiden Straßenbauprojekte Nessa und Klabitz.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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