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Magdeburg, den 12.11.2010

Innenministerium fördert Straßenbauvorhaben im Landkreis Harz mit mehr als 57.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 166/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 166/10 Magdeburg, den 12. November 2010 Innenministerium fördert Straßenbauvorhaben im Landkreis Harz mit mehr als 57.000 Euro Das Innenministerium fördert den Straßenbau im Landkreis Harz mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt 57.921,14 Euro . Der Stadt Halberstadt wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 37.821,14 Euro bewilligt, die für den Bau von Nebenanlagen der Quedlinburger Straße/Umleitungsstrecke Oehlerstraße sowie für Ausbau der Nebenanlagen und der Straßenbeleuchtung im Zuge der B 81 (Harmoniestraße) zur Verfügung stehen. Die Stadt Schwanebeck erhält einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 20.100 Euro für den Bau von Nebenanlagen im Zuge der Ortsdurchfahrt der B 245. Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um die notwendigen Eigenanteile, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Insbesondere Kommunen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, könnten ohne die finanzielle Unterstützung des Landes derartige Straßenbaumaßnahmen nicht in die Tat umsetzen. Die Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt auch zukünftig weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von  20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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