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Magdeburg, den 12.11.2010

Über 86.000 Euro Unterstützung für Straßenbauprojekt in Buko ? Hövelmann: Eigenanteil des Landkreises wird übernommen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 163/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 163/10 Magdeburg, den 12. November 2010 Über 86.000 Euro Unterstützung für Straßenbauprojekt in Buko ¿ Hövelmann: Eigenanteil des Landkreises wird übernommen Dem Landkreis Wittenberg wurden vom Innenministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme 86.520,59 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz bewilligt. Der Zuweisungsbetrag steht zweckgebunden für den Ausbau der K 2003 in der Ortslage Buko (Stadt Coswig) zur Verfügung. Es handelt sich bei dem Betrag um den notwendigen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Vor dem Hintergrund des Anspruchs der Bevölkerung an eine ständig wachsende Mobilität wird die Bedeutung von leistungsfähigen Verkehrsnetzen auch weiterhin zunehmen. Obwohl der Landkreis Wittenberg gehalten ist, seinen Haushalt zu konsolidieren, sollte dieser Umstand nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen dauerhaft blockiert werden. Deshalb gewährt das Innenministerium dem Landkreis eine Zuweisung zur Erbringung des Eigenanteils für die Ausbaumaßnahme, damit die finanzielle Förderung des Bundes in Anspruch genommen und das Vorhaben umgesetzt werden kann.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für In-vestitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Ge-meinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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