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Magdeburg, den 16.11.2010

Landtagswahl am 20. März 2011

LWL - Pressemitteilung Nr.: 001/10 LWL - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Magdeburg, den 28. Juni 2010 Landtagswahl am 20. März 2011 Aufforderung zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen Der Landeswahlleiter fordert zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen für die Wahl zum Sechsten Landtag von Sachsen-Anhalt am Sonntag, dem 20.3.2011, auf. Die Parteien, die am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum 18.1.2011, 24 Uhr, beim Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Beteiligungsanzeige sind die schriftliche Satzung der Partei, das schriftliche Programm der Partei und der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Die Kreiswahlvorschläge sind beim zuständigen Kreiswahlleiter und die Landeswahlvorschläge beim Landeswahlleiter einzureichen. Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Landeswahlleiters auf der Internetseite www.wahlen.sachsen-anhalt.de unter ¿Landtagswahl¿ zu entnehmen. Impressum: Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

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Landtagswahl am 20. März 2011

LWL - Pressemitteilung Nr.: 002/10 LWL - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Magdeburg, den 10. November 2010 Landtagswahl am 20. März 2011 Beteiligung an der Wahl anzeigen Parteien, die im Landtag von Sachsen-Anhalt oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie spätestens Dienstag, den 18.01.2011, 24 Uhr, dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat. Über die bereits eingereichten Beteiligungsanzeigen sowie die bis Fristablauf noch eingehenden wird der Landeswahlausschuss spätestens Freitag, den 28.01.2011, in öffentlicher Sitzung entscheiden und dabei für alle Wahlorgane verbindlich feststellen, welche Vereinigungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind. Kreiswahlvorschläge können bis spätestens Montag, den 31.01.2011, 18 Uhr, beim jeweils zuständigen Kreiswahlleiter und Landeswahlvorschläge beim Landeswahlleiter schriftlich eingereicht werden. Näheres hierzu ¿ insbesondere die entsprechenden Vordrucke und Anschriften der Kreiswahlleiter ¿ sowie weitere umfangreiche Informationen rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können dem Internetangebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.sachsen-anhalt.de) entnommen werden. Impressum: Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

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