Landtagswahl am 20. März 2011
LWL - Pressemitteilung Nr.: 001/10
LWL - Pressemitteilung Nr.: 001/10
Magdeburg, den 28. Juni 2010
Landtagswahl am 20. März 2011
Aufforderung zur Einreichung von
Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen
Der
Landeswahlleiter fordert zur möglichst frühzeitigen Einreichung von
Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen für die Wahl zum Sechsten Landtag von
Sachsen-Anhalt am Sonntag, dem 20.3.2011, auf.
Die Parteien, die
am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch
mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land
Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge
einreichen, wenn sie bis zum 18.1.2011, 24 Uhr, beim Landeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre
Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Beteiligungsanzeige sind die schriftliche
Satzung der Partei, das schriftliche Programm der Partei und der Nachweis über
einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Die Kreiswahlvorschläge
sind beim zuständigen Kreiswahlleiter und die Landeswahlvorschläge beim
Landeswahlleiter einzureichen.
Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Landeswahlleiters auf der Internetseite
www.wahlen.sachsen-anhalt.de unter ¿Landtagswahl¿ zu entnehmen.
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
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Landtagswahl am 20. März 2011
LWL - Pressemitteilung Nr.: 002/10
LWL - Pressemitteilung Nr.: 002/10
Magdeburg, den 10. November 2010
Landtagswahl am 20. März 2011
Beteiligung an der Wahl anzeigen
Parteien, die im Landtag von
Sachsen-Anhalt oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht
aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können
Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie spätestens Dienstag, den 18.01.2011, 24
Uhr, dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt
haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.
Über die bereits eingereichten
Beteiligungsanzeigen sowie die bis Fristablauf noch eingehenden wird der
Landeswahlausschuss spätestens Freitag, den 28.01.2011, in öffentlicher Sitzung
entscheiden und dabei für alle Wahlorgane verbindlich feststellen, welche
Vereinigungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind.
Kreiswahlvorschläge können bis spätestens
Montag, den 31.01.2011, 18 Uhr, beim jeweils zuständigen Kreiswahlleiter und
Landeswahlvorschläge beim Landeswahlleiter schriftlich eingereicht werden.
Näheres hierzu ¿ insbesondere die entsprechenden Vordrucke und Anschriften der
Kreiswahlleiter ¿ sowie weitere umfangreiche Informationen rund um die
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können dem Internetangebot des Landeswahlleiters
(www.wahlen.sachsen-anhalt.de) entnommen werden.
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
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39112 Magdeburg
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Fax: (0391) 567-5575
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