(OLG NMB) Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 014/10 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 014/10 Naumburg, den 19. November 2010 (OLG NMB) Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig 1 Verg 10/10 OLG Naumburg Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Durchführung des Rettungsdienstes im Burgenlandkreis von 2010 bis 2015. Zunächst waren zwei förmliche Vergabeverfahren vom Landkreis noch vor deren Abschluss aufgehoben worden. Der Kreis hatte sodann einer Bietergemeinschaft ohne Neuausschreibung den Auftrag erteilt. Auf die Nachprüfungsanträge einer konkurrierenden Bietergemeinschaft hat die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt mit Beschluss vom 23. Juni 2010 festgestellt, diese Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sei im Gebiet der Vergabestelle unwirksam. Die Kammer hat die Vergabestelle verpflichtet, für die künftige Erbringung von Rettungsdienstleistungen durch Dritte die Auftragnehmer in einem offenen Verfahren zu ermitteln. Zur Begründung hat die Vergabekammer ausgeführt, alle von der Vergabestelle abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Rettungsdienstleistungen entfalteten keine rechtliche Bindungswirkung, da die Verträge ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens und somit außerhalb des Wettbewerbs geschlossen worden seien. Hiergegen haben der Landkreis und die Auftragnehmerin Beschwerden eingelegt, die durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 04. November 2010 nun zurückgewiesen worden sind. Die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports sei nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt zwingend als Vergabeverfahren nach den §§ 97ff GWB durchzuführen. Dies ergebe sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes. Danach handele es sich bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungsaufträgen in Sachsen-Anhalt jedenfalls nicht um vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzessionen, sondern um Dienstleistungsaufträge nach dem sogenannten ¿Submissionsmodell¿, die den Regeln des europäischen Vergaberechts unterlägen (s. u.). Der Senat hat auf die fristgerechten Nachprüfungsanträge der Bieterin, die bei der Auftragsvergabe unberücksichtigt geblieben war, festgestellt, die Auftragserteilung sei unter Verletzung der §§ 97ff GWB außerhalb eines Vergabeverfahrens erfolgt. Als sogenannte ¿De-facto-Vergabe¿ sei die Auftragserteilung unwirksam. Zur Herstellung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens komme nur eine Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen in Betracht. Hintergrund: In den Bundesländern bestehen für die Vergütung der Dienstleistungserbringer im Rettungsdienst zwei unterschiedliche Modelle: Beim sogenannten ¿Submissionsmodell¿ ist eine Ausschreibung nach den Regeln des GWB erforderlich. Beim sogenannten ¿Konzessionsmodell¿ könnte etwas anderes gelten. gez. Wolter, Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
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