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Magdeburg, den 23.11.2010

Förderung des Straßenbaus: Halle erhält über 900.000 Euro vom Innenministerium ? Staatssekretär Erben übergibt Zuwendungsbescheide an Oberbürgermeisterin

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/10 Magdeburg, den 23. November 2010 Förderung des Straßenbaus: Halle erhält über 900.000 Euro vom Innenministerium ¿ Staatssekretär Erben übergibt Zuwendungsbescheide an Oberbürgermeisterin Der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben, übergab Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (beide (SPD) am heutigen Dienstag Zuwendungsbescheide für die Stadt Halle (Saale) über insgesamt 914.166,11 Euro . Mit dieser Summe übernimmt das Innenministerium die von der Stadt aufzubringenden Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen. ¿Ein gut ausgebautes Straßennetz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Wirtschaftsunternehmen und damit für das Wirtschaftswachstum in einer Region¿, sagte Erben. ¿Da die Stadt Halle (Saale) derzeit bemüht ist, ihren Haushalt zu konsolidieren, ist sie nicht in der Lage, die notwendigen Eigenanteile für die Straßenbaumaßnahmen selbst zu erbringen. Damit die Bauvorhaben dennoch realisiert werden können, unterstützt das Innenministerium die kreisfreie Stadt in Form der Zuwendungen.¿ Die Zuwendungsbeträge stehen für folgende sechs Straßenbauvorhaben in Halle (Saale) zur Verfügung: 633.933,33 Euro für den Ausbau der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle Ost 136.000,00 Euro für den Ausbau der östlichen Mansfelder Straße, 61.221,12 Euro für den Ausbau der Delitzscher Straße 33.333,33 Euro für den Ausbau des Autobahnzubringers A14/Halle Ost 30.703,33 Euro für den Ausbau der Brücken über den Riebeckplatz im Zuge der B6 sowie 18.975,00 Euro für den Ausbau der Beesener Straße. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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