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Halle (Saale), den 26.11.2010

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 29.11.2010 bis 03.12.2010

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 012/10 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 012/10 Halle, den 26. November 2010 (AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 29.11.2010 bis 03.12.2010 310 Ds 120 Js 13429/10, 01.12.2010, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 Vorwurf: schwerer Landfriedensbruchs Die drei Angeklagten aus Halle sind 30, 28 und 23 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen, sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga Fußballspiel zwischen dem Halleschen FC und dem VFC Plauen an Gewalttätigkeiten gegenüber Fans der Gästemannschaft und gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten Polizeibeamten beteiligt zu haben. Alle drei Angeklagten sollen dabei mit Kanthölzern und anderen Gegenständen geworfen haben, ohne jemanden zu treffen. Das Gericht hat zunächst keine Zeugen geladen. Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht. Bislang fanden am Amtsgericht Halle (Saale)  vier Strafverfahren mit gleich lautenden Vorwürfen statt: Am 07.09.2010 verurteilte eine Strafrichterin zwei geständige Angeklagte zu der Mindeststrafe von jeweils sechs Monaten, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafen für jeweils 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Angeklagten müssen in der Bewährungszeit jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Am 30.09.2010 verhängte eine Jugendrichterin gegen vier heranwachsende Angeklagte Auflagen nach Jugendrecht. Ein Angeklagter muss binnen 8 Monaten 100 Stunden, ein anderer 80 Stunden binnen 6 Monaten. Die anderen Angeklagten müssen Geldbußen in Höhe von 500,- Euro bzw. 600,- Euro in monatlichen raten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Am 27.10.2010 wurden zwei Angeklagte durch einen Strafrichter jeweils zu Freiheitsstrafen von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt und für die Bewährungszeit wurde jeweils eine Geldzahlung von 1000,- auferlegt. Ein dritter Angeklagter wurde unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu 8 Monaten und zwei Wochen ohne Bewährung. Gegen einen vierten Angeklagten, der unentschuldigt nicht erschienen war, steht die Verhandlung noch aus. Am gestrigen 24.11.2010 verhandelte ein Jugendrichter gegen einen Jugendlichen im Alter von jetzt 16 Jahren und zwei zur Tatzeit 19 und 20 Jahre alte Angeklagte und verhängte unter Anwendung des Jugendstrafrechts jeweils sechzig Arbeitsstunden. Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte muss außerdem 150,- Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Alle Angeklagten waren geständig. Weitere Verhandlungen sollen am 10.12.2010 und am 16.12.2010 folgen. (hierzu ergehen noch gesonderte Mitteilungen). Mit einem ganz anderen Deliktstyp müssen sich die Straf- und Jugendrichter zur Zeit besonders beschäftigen und zwar mit dem sogenannten ¿Schwarzfahren¿, strafbar gemäß § 265 a Strafgesetzbuch als ¿Erschleichen von Leistungen¿. Der Tatbestand lautet: ¿ Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist .¿ In den letzten Wochen fanden bei dem Amtsgericht Halle (Saale) statt:                                       Strafverhandlungen   davon Vorwurf Leistungserschleichung Woche 08.11. bis 12.11.:                  62                        12 Woche 15.11. bis 19.11.:                  51                        11 Woche 22.11. bis 26.11.:                  51                        9 In der kommenden Woche finden insgesamt 59 Strafverhandlungen statt. Davon betreffen alleine die unten genannten 22 Termine die auch als ¿Leistungserschleichung¿ bezeichnete Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung, wobei häufig sogar mehrere Fahrten angeklagt sind: 29.11.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 29.11.2010, 10:15 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 29.11.2010, 10:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 29.11.2010, 11:15 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 30.11.2010, 08:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 30.11.2010, 08:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030 30.11.2010, 09:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034 30.11.2010, 09:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 30.11.2010, 10:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034 30.11.2010, 11:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 30.11.2010, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 30.11.2010, 11:50 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 30.11.2010, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 30.11.2010, 13:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020 30.11.2010, 16:15 Uhr , Strafrichter, Saal: 1.019 01.12.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 01.12.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030 01.12.2010, 10:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030 01.12.2010, 11:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020 01.12.2010, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030 01.12.2010, 13:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030 03.12.2010, 08:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.019 __________________________________________________________________________ Werner Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 2205321 Fax: (0345) 2205586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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