: 177
Magdeburg, den 29.11.2010

Förderung des kommunalen Straßenbaus: In den Salzlandkreis fließen über 85.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 177/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 177/10 Magdeburg, den 29. November 2010 Förderung des kommunalen Straßenbaus: In den Salzlandkreis fließen über 85.000 Euro Für zwei vom Bund geförderte Straßenbauprojekte im Salzlandkreis wurden vom Innenministerium insgesamt 86.211,02 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den Zuweisungsbeträgen um die notwendigen Eigenanteile, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Die Gemeinde Plötzkau im Salzlandkreis erhält einen Betrag in Höhe von 17.935,30 Euro, der für die Errichtung eines Gehweges längs der L74 im Ortsteil Bründel bestimmt ist. Für den Salzlandkreis selbst wurde ein Zuweisungsbetrag in Höhe von 68.275,72 Euro für den bereits im Mai diesen Jahres fertiggestellten Kreisverkehr in Schönebeck (Höhe B 246a / K 1296) bereit gestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ohne die finanzielle Unterstützung durch das Land könnten Kommunen, für die die Zahlung des Eigenanteils aufgrund der Haushaltssituation unmöglich ist, notwendige Baumaßnahmen am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen. Um dies im Salzlandkreis zu verhindern, übernimmt das Land die Finanzierung der Eigenanteile für die beiden Bauprojekte im Kreis.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung