Gemeinde Sülzetal erhält mehr als 250.000 Euro für kommunale Straßenbauvorhaben
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 179/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 179/10 Magdeburg, den 29. November 2010 Gemeinde Sülzetal erhält mehr als 250.000 Euro für kommunale Straßenbauvorhaben Der Gemeinde Sülzetal im Landkreis Börde wurden insgesamt 254.384,50 Euro vom Innenministerium als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderter Straßenbaumaßnahmen bewilligt. Die Zuweisungsbeträge stehen zweckgebunden für folgende drei kommunale Straßenbauvorhaben zur Verfügung: 119.303,25 Euro für den Ausbau der Halberstädter Straße in Langenweddingen 101.393,50 Euro für den Ausbau der Ortsverbindung zwischen Langenweddingen und Osterweddingen 33.687,75 Euro für den Bau von Nebenanlagen der B246a, Ortsdurchfahrt Bahrendorf. ¿Ein leistungsfähiges Straßennetz ist ein entscheidender Standortfaktor für die Ansiedlung neuer Unternehmen und Investoren¿, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Die Gemeinde Sülzetal verfügt mit der Nähe zur Autobahn 14 und den Bundesstraßen 71 und 81, welche durch die Einheitsgemeinde führen, bereits über eine gute Verkehrsanbindung. Die Leistungsfähigkeit eines Straßennetzes zeichnet sich jedoch nicht nur durch große Verkehrstrassen aus. Diese müssen auch durch intakte und belastbarere kommunale Straßennetze untersetzt sein. Deshalb fördert das Innenministerium die drei Straßenbauprojekte in der Gemeinde Sülzetal.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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