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Magdeburg, den 29.11.2010

Mehr als 119.000 Euro Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte im Harz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/10 Magdeburg, den 29. November 2010 Mehr als 119.000 Euro Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte im Harz Dem Landkreis Harz wurden vom Innenministerium insgesamt 119.605,97 Euro für zwei vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen bewilligt. Die Zuweisungsbeträge stehen für folgende Baumaßnahmen zur Verfügung: Ersatzneubau der Rammelsbachbrücke im Zuge der Kreisstraße 1332 einschließlich Straßenanpassung, Ortslage Veckenstedt (47.383,75 Euro) Erneuerung der Kreisstraße 1356, ¿Brockenstraße¿ (72.222,22 Euro). Der Ausbau beider Projekte wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss der Landkreis Harz als antragstellende Kommune den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Der Harz ist mit seiner einzigartigen und artenreichen Mittelgebirgslandschaft ein beliebtes Ausflugs- und Urlaubsziel. Die beiden Straßenausbaumaßnahmen leisten nicht nur einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern steigern auch die Attraktivität der Region. Dies wird den Touristen, aber auch den Einheimischen und Investoren vor Ort gleichermaßen zu Gute kommen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) bzw. im Fall der ¿Brockenstraße¿ auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Bau und Verkehr vom 28.11.2005 gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent (Rammelsbachbrücke) bzw. 10 Prozent (¿Brockenstraße¿) der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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