(OVG LSA) Konkurrentenklage eines Apothekers erfolgreich
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 016/10 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 016/10 Magdeburg, den 29. November 2010 (OVG LSA) Konkurrentenklage eines Apothekers erfolgreich Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 14. Oktober 2010 (Aktenzeichen 2 L 245/08) auf die Klage eines in Magdeburg ansässigen Apothekers hin die einem in Köthen und Halle/Saale ansässigen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Versandhandelsapotheke aufgehoben. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die angefochtene Erlaubnis rechtswidrig sei, weil sie mit dem geltenden Apothekenrecht nicht vereinbar sei. Das Apothekengesetz knüpfe die Befugnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke an eine personengebundene Erlaubnis. Der Apotheker sei zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung verpflichtet. Durch die Bindung der pharmazeutischen Tätigkeit an die Verantwortlichkeit des besonders ausgebildeten Apothekenleiters solle ein hohes fachliches Niveau gewährleistet und einer Kommerzialisierung des Arzneimittelvertriebs entgegengewirkt werden. Der in Halle/Saale und Köthen ansässige Apotheker habe nicht nur Marketing und Abrechung auf ein externes Unternehmen ausgelagert, sondern - bis auf die pharmazeutische Endkontrolle der zu versendenden Arzneimittel, die Auslösung des Versands der Arzneimittel und die Beratung sowie Information bei Abgabe der Arzneimittel sowie bei Reklamationen im Rahmen einer Call-Center-Tätigkeit - sämtliche Tätigkeiten und Leistungen einer Versandapotheke aus der Hand gegeben und auf dieses Unternehmen übertragen. Bei einer solchen Konstruktion könne nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Apotheker die Versandhandelsapotheke in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht selbständig und eigenverantwortlich leite. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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