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Magdeburg, den 30.11.2010

Landesregierung zieht Bilanz nach drei Jahren Konsultationsvereinbarung/ Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werden transparent und partnerschaftlich geregelt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 711/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 711/10 Magdeburg, den 30. November 2010 Landesregierung zieht Bilanz nach drei Jahren Konsultationsvereinbarung/ Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werden transparent und partnerschaftlich geregelt ¿Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt einerseits und seinen Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es so wichtig, dass wir das Konzept der Konsolidierungspartnerschaft gemeinsam mit Leben erfüllen und die Zusammenarbeit transparent gestalten.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann aus Anlass der Bilanz, die die Landesregierung heute, drei Jahre nach dem Abschluss einer Konsultationsvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, zog. Mit der Vereinbarung vom Dezember 2007 wurde ein Verfahren der Zusammenarbeit festgeschrieben, das nicht nur einen regelmäßigen Informationsaustausch, sondern auch einen Abstimmungsprozess bei allen Gesetzesvorhaben vorsieht, die Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen haben. ¿Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung wird damit von Anfang an im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt: Eine Kostenfolgeabschätzung und eine Kostendeckungsregelung müssen bereits im ersten Entwurf enthalten sein, und die Spitzenverbände werden bereits zu diesem frühen Zeitpunkt gehört¿, erläuterte Hövelmann. Dieses Verfahren ist für alle Ministerien der Landesregierung verbindlich. Die nächste Bewährungsprobe für die Zusammenarbeit sei die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2012/2013, unterstrich der Innenminister. Das Ziel der Landesregierung sei, dass die Finanzstrukturkommission (FSK) bis zum Abschluss der Gesetzesberatungen eingebunden werde. Der FSK unter dem Vorsitz des Innenministers gehören der Chef der Staatskanzlei, der Finanzminister und die beiden kommunalen Spitzenverbände an. In der FSK wurde bei der Erarbeitung des seit Anfang 2010 geltenden neuen FAG insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der tatsächlichen Kostenbedarfe der Kommunen verabredet. Hövelmann: ¿Die finanziellen Rahmenbedingungen werden für das Land und für die Kommunen auch bei steigenden Steuereinnahmen nicht einfacher werden. Transparenz und Partnerschaft sind deshalb besonders wichtig, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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