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Magdeburg, den 30.11.2010

Stationäre medizinische Versorgung gesichert / Kabinett billigt neuen Krankenhausplan

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 707/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 707/10 Magdeburg, den 30. November 2010 Stationäre medizinische Versorgung gesichert / Kabinett billigt neuen Krankenhausplan Die bedarfs- und qualitätsgerechte Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt bleibt gesichert. Den Rahmen dafür gibt der neue Krankenhausplan, der am Dienstag vom Kabinett in Magdeburg verabschiedet wurde. Gesundheitsminister Norbert Bischoff erklärte: ¿Mit dem Krankenhausplan wird der weitere Weg zur Profilierung der Krankenhauslandschaft beschrieben. Grundlage ist die Bevölkerungsentwicklung. Auch die Krankenhäuser müssen sich darauf einstellen, dass künftig weniger Kinder geboren werden, dafür die Menschen aber immer älter werden.¿ Der Minister betonte: ¿Ich setze auf Kooperationen vor Ort. Entsprechende Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen eröffnen neue Chancen für eine längerfristige Profilierung. Leistungsausweitungen in einzelnen Häusern in einem Kreis sind nicht das Gebot der Stunde. Stattdessen sind Leistungsangebote besser zu vernetzen. Auch angesichts der Bevölkerungsentwicklung kann und muss nicht mehr jede Spezialleistung überall erbracht werden, ohne dass dies einen Qualitätsverlust nach sich ziehen würde.¿ Der neue Krankenhausplan gilt ab 2011. Er wird auf der Grundlage von Rahmenvorgaben aufgestellt und legt fest, welcher Klinikträger welche Einzeldisziplin, wie etwa Augenheilkunde, Geburtshilfe oder Neurochirurgie als Basis-, Schwerpunkt- oder Spezialversorgung anbieten darf. Vorbereitet wurde der neue Plan laut Gesetz vom Krankenhausplanungsausschuss. In diesem Gremium arbeiten neben dem Gesundheitsministerium und dem Kultusministerium, die Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände. Zu vier der 49  Kliniken gab es kein Einvernehmen im Planungsausschuss, so dass das Gesundheitsministerium von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch machte. Dies betrifft insbesondere die tagesklinische Versorgung in der Psychiatrie. Der neue Krankenhausplan schreibt viele Maßnahmen aus dem Vorgängerplan von 2008 fort. Es gilt weiterhin, geriatrische Angebote auszubauen und gezielt weiter zu entwickeln. Aufgrund altersbedingter Erkrankungen sind Fallzahlsteigerungen in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Urologie sowie Neurologie und Psychiatrie zu erwarten. Ausgeprägte Rückgänge hingegen werden für die Kinder- und Jugendmedizin sowie für die Geburtshilfe erwartet. Eine Konzentration von Leistungsangeboten erscheint daher sinnvoll. Konkret ist eine Schließung (Auflassung) der Fachgebiete Frauenheilkunde und Geburtshilfe zumindest mittelfristig vorgesehen an den Standorten Agaplesion Diakoniekrankenhaus Seehausen und Medigreif Bördekrankenhaus Neindorf. Für das Klinikum Bernburg ist die Schließung dieser Fachgebiete bis zum Ende des Planungszeitraumes vorgesehen. Für das Medigreif Krankenhaus Anhalt-Zerbst sieht der Krankenhausplan vor, die Entwicklung der Leistungszahlen in der Geburtshilfe genau zu beobachten. Für die drei Krankenhäuser der Holding der Salzlandkliniken empfiehlt der Krankenhausplan, die Leistungsangebote innerhalb der Holding zu konzentrieren. Für die Asklepios-Kliniken Weißenfels-Hohenmölsen anerkennt der Krankenhausplan die Voraussetzungen für die Versorgungsstufe Schwerpunktversorgung. Der Krankenhausplan 2011 wird in Kürze im Internet auf den Seiten des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de veröffentlicht. Dort sind bereits die Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung einsehbar. Die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt erfolgt seit 2005 auf der Basis des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt. Danach sind der Krankenhausplan und die Rahmenvorgaben in einem mindestens zweijährigen Turnus zu überprüfen und entsprechend der Entwicklung fortzuschreiben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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