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Magdeburg, den 07.12.2010

KORREKTUR: Kommunaler Straßenbau ? Drei Projekte im Landkreis Harz mit Landesgeldern unterstützt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 190/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 190/10 Magdeburg, den 7. Dezember 2010 KORREKTUR: Kommunaler Straßenbau ¿ Drei Projekte im Landkreis Harz mit Landesgeldern unterstützt Das Innenministerium hat drei Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Harz mit einer Gesamtsumme in Höhe von über 110.000 Euro unterstützt. 45.696,19 Euro fließen nach Halberstadt in den Ausbau des Bahnübergangs in Emersleben, 46.852,00 Euro nach Ballenstedt für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der B 185 (Goethestraße bis Sieskindstraße) und weitere 20.518,75 Euro erhält die gemeinde Huy für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der B 244 in der Ortsdurchfahrt Vogelsdorf. Alle drei Projekte werden vom Bund zu 80  Prozent finanziert, bei den o. g. Beträgen handelt es sich um die jeweils verbleibenden 20 Prozent, die von der Antrag stellenden Kommune oder Gemeinde als Eigenanteil zu erbringen sind. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Kann der Eigenanteil nicht erbracht werden, würde die Förderung durch den Bund nicht erfolgen können und damit das ganze Vorhaben nicht umzusetzen sein. Da aber jede Investition in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auch eine Investition in die Attraktivität der Region ist, möchten wir den Kommunen und Gemeinden zur Ermöglichung dieser Projekte finanziell unter die Arme greifen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) ¿gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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