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Magdeburg, den 07.12.2010

Landesregierung beschließt ?Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation? 2011 bis 2015

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 728/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 728/10 Magdeburg, den 7. Dezember 2010 Landesregierung beschließt ¿Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ 2011 bis 2015 Das Kabinett hat heute die ¿Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ verabschiedet. Sie wurde nach grundsätzlicher Zustimmung des Kabinetts im Oktober mit den Hochschulen ausverhandelt. Unterschrieben wird die Vereinbarung vom Ministerpräsidenten Böhmer, von Kultusministerin Wolff, Wirtschaftsminister Haseloff und den Rektoren der sieben Hochschulen des Landes. Mit der Vereinbarung signalisiert die Landesregierung den Hochschulen eine fünfjährige Planungssicherheit. Sie sollen Forschungsstrukturen weiter entwickeln und ausbauen, die die Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Wissenschaftsstandort sichern. ¿Mit der Fortführung der ,Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ erwartet die Landesregierung wichtige Impulse nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch mittelfristig für die Wirtschaft des Landes¿, sagt Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff. ¿Eine andere Chance, als in Expertise und Innovationsfähigkeit zu investieren, haben wir letztlich nicht. Wissenschaft ist ein wichtiger Standortfaktor.¿ Dies unterstrich auch Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff, zugleich Innovationsbeauftragter des Landes: ¿Technologie- und wissensbasierte Ausgründungen aus Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die Wachstumsträger von morgen. Mit der jetzt bis 2015 verlängerten Rahmenvereinbarung wollen wir deshalb dafür sorgen, dass sich Spitzenforschung und Wissenstransfer noch stärker an den Zukunftsbranchen der heimischen Wirtschaft ausrichten und damit vermehrt Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen.¿ Die bislang geltende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Hochschulen wurde 2007 abgeschlossen und läuft bis Ende 2010. Die Fortführung der Rahmenvereinbarung umfasst die Förderperiode 2011 bis 2015. Das Land stellt den Hochschulen und ihren Kooperationspartnern zur Förderung von Netzwerken wissenschaftlicher Exzellenz jährlich 20 Millionen Euro als Anschubfinanzierung der Spitzenforschung zur Verfügung. Diese Fördermittel werden nach genehmigter Antragstellung außerhalb des Hochschulbudgets ausgereicht. (Die finanziellen Mittel für Hochschulbau und zur Anschaffung von Großgeräten sind nicht darin enthalten.) Unter anderem sollen damit Forschung und Entwicklung in den Schwerpunkten des KAT (Kompetenzzentren angewandter und transferorientierter Forschung) gefördert werden. Das KAT vernetzt die Forschungsschwerpunkte Life Science, Informations- und Kommunikationstechnologien/Tourismus/Dienstleistungen, Ingenieurwissenschaften, nachwachsende Rohstoffe, Naturwissenschaften, Chemie/Kunststoffe. Es arbeitet ausdrücklich anwendungsorientiert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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