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Magdeburg, den 07.12.2010

Landesregierung beschließt Verwendung von Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Jahr 2010

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 720/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 720/10 Magdeburg, den 7. Dezember 2010 Landesregierung beschließt Verwendung von Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Jahr 2010 Die Landesregierung hat heute über die Verwendung der in diesem Jahr dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen (nachfolgend PMO-Mittel) der ehemaligen DDR zugeflossenen Mittel entschieden. Von den dem Land 2010 zugeflossenen PMO-Mitteln in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR wurden 1,9 Mio. EUR für das Lehrerseminar in den Franckeschen Stiftungen in Halle zur Verfügung gestellt. Damit ist eine erhebliche Aufstockung der Gesamtausbildungskapazität auf 620 Stellen im Lehrerseminar ab dem Schuljahr 2011/12 verbunden. Finanzminister Jens Bullerjahn wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Investition auch vor dem Hintergrund des hohen Bedarfes an jungen Lehrerinnen und Lehrern einmal mehr die Bedeutung der Bildungspolitik im Land Sachsen-Anhalt unterstreiche. Es zeige sich auch hier das Engagement der Landesregierung in diesem für die weitere Entwicklung des Landes so wichtigen Bereich. ¿Die vielfältigen Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Franckeschen Stiftungen erhalten mit diesem Investitionsvorhaben eine weitere wichtige Ergänzung¿, so der Minister. Zum Hintergrund: Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland, unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten. Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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