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Halle (Saale), den 07.12.2010

Wittenberg soll von Durchgangsverkehr entlastet werden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/10 Halle (Saale), den 7. Dezember 2010 Wittenberg soll von Durchgangsverkehr entlastet werden Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿B 187 Nordumfahrung Wittenberg¿ wird vorbereitet Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde führt am 8. Dezember 2010 die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben ¿B 187 Nordumfahrung Wittenberg¿ durch. Träger des Vorhabens ist die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesbetrieb Bau, Niederlassung Ost. Dies ist noch nicht der Startschuss für das eigentliche Raumordnungsverfahren, sondern dient vor allem dazu, dem Vorhabenträger alle wesentlichen Unterlagen zur Erstellung seines Antrages zur Verfügung zu stellen. Zum Teilnehmerkreis an der Antragskonferenz zählen unmittelbar betroffene kommunale Behörden, Verbände und sonstige fachlich betroffene Dienststellen (u a. Lutherstadt Wittenberg; Landkreis Wittenberg; Naturschutzverbände; Fachämter für Umweltschutz, Geologie, Denkmalpflege, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft). Aufgabe der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren ist es, den inhaltlichen und räumlichen Rahmen für die vom Landesbetrieb Bau beizubringenden Verfahrensunterlagen festzulegen. Es handelt sich um eine fachliche Aufgabe, zu deren Erfüllung die zuständigen Behörden ebenso beitragen wie die betroffenen Kommunen. Erst wenn auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse der Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens vorliegt, wird dieses eröffnet und innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen. Während dieses Zeitraumes wird die Öffentlichkeit einbezogen. Sie erhält die Möglichkeit, in die vollständigen Antragsunterlagen Einsicht zu nehmen und entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Gegenstand der Planung ist die nördliche Umgehung der Lutherstadt Wittenberg zwischen der B 2 / B 2n zur geplanten B 187n nördlich der Ortslage Griebo. Folgende Zielstellungen werden mit der Planung der Nordumfahrung der Lutherstadt Wittenberg verfolgt: Ø Schaffung einer leistungsfähigen West-Ost-Trasse mit besonderer Bedeutung für den Industriestandort Wittenberg als eine Voraussetzung für das Wachstum und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Region, Ø Entlastung der Stadtteile Schlossvorstadt, Wittenberg-West, Kleinwittenberg, Piesteritz (Dessauer Straße), Apollensdorf (Coswiger Landstraße) vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr, Ø Reduzierung der Immissionsbelastungen und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung der Lutherstadt Wittenberg. Hintergrund: Das Raumordnungsverfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet ist und klären soll, ob das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie das Vorhaben mit anderen Planungen und Maßnahmen in der Region abgestimmt werden kann. Das Raumordnungsverfahren ist querschnittsorientiert und koordiniert sowohl ökonomische, ökologische, kulturelle als auch soziale Aspekte. Zum Raumordnungsverfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens mit der Feststellung der insgesamt raumverträglichsten Trassenvariante stellt eine wichtige Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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