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Magdeburg, den 08.12.2010

(LG MD) Sicherheitsverfügung Ouri Jallow

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 082/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 082/10 Magdeburg, den 8. Dezember 2010 (LG MD) Sicherheitsverfügung Ouri Jallow 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10) Staatsanwaltschaft Magdeburg: 141 Js 13260/10 Sicherheitsverfügung In der Strafsache gegen Andreas   S. , wegen Körperverletzung mit Todesfolge ordne ich zur Gewährleistung der störungsfreien Durchführung der Hauptverhandlung der am Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23. Freitag, 14. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 21. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 4. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 10. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 11. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 3. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 4. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 10. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 11. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 31. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 1. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 7. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 8. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 14. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Freitag, 15. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 28. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 5. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 12. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 19. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, Donnerstag, 26. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23, stattfindenden Sitzungen sowie allen Fortsetzungsterminen gemäß § 176 GVG an: 1.   Im Sitzungssaal werden 25 Plätze für Medienvertreter reserviert. Darüber hinaus werden im Rahmen der Möglichkeiten Bild- und Tonjournalisten akkreditiert. Die Akkreditierung ist nach Sitzungsbeginn nicht mehr übertragbar. 2.   Während der Sitzung wird die Anwesenheit von 10 Justizwachtmeistern im Sitzungssaal sowie die Anwesenheit von weiteren 10 Justizwachtmeistern auf den jeweiligen Warteflächen vor dem Sitzungssaal angeordnet. 3.   Der Zugang zum Sitzungssaal wird nur akkreditierten Medienvertretern sowie Zuhörern     im Rahmen der zur Verfügung stehenden Sitzplätze gewährt. Hierzu werden Einlasskarten vor dem Sitzungssaal ausgegeben, die beim Verlassen des Sitzungssaales wieder abgegeben werden müssen. 4.   Es ist untersagt, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Transparente und Flaschen in den Sitzungssaal mitzunehmen. 5.   Es ist - ausgenommen die akkreditierten Medienvertreter - untersagt, Handys in den Sitzungssaal mitzunehmen. 6.   Der Zugang zum Sitzungssaal erfolgt durch zwei Kontrollstellen. Eine Kontrollstelle ist den akkreditierten Medienvertretern sowie den Prozessbeteiligen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Protokollführer, Angeklagter, Verteidiger, Nebenkläger, Nebenklägervertreter, Zeugen sowie Angehörige des Zeugenschutzes) vorbehalten. Der Zugang zum Sitzungssaal wird nur gestattet, wenn zuvor eine Durchsuchung hinsichtlich mitgeführter Gegenstände wie Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Transparenten und Flaschen durchgeführt worden ist. Soweit es sich um weibliche Personen handelt, hat die Kontrolle durch eine weibliche Beamtin zu erfolgen. Ausgenommen von der Kontrolle sind die Prozessbeteiligten. 7.   Die Justizwachtmeister sind befugt, eine Identitätsfeststellung durch Ausweiskontrollen durchzuführen. 8.   Soweit eine Person sich weigert, Gegenstände herauszugeben, die Durchsuchung zu gestatten oder sich auszuweisen, ist eine Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen. Magdeburg, 2. Dezember 2010 Methling       Vorsitzende Richterin am Landgericht Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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