Landtag verabschiedet Stiftungsgesetz ? Hövelmann: ?Ein starkes Signal an potentielle Stifter?
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 194/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 194/10 Magdeburg, den 9. Dezember 2010 Landtag verabschiedet Stiftungsgesetz ¿ Hövelmann: ¿Ein starkes Signal an potentielle Stifter¿ Sperrfrist: heute, 9.12.2010, 17.30 Uhr Der Landtag entscheidet heute abschließend über den Regierungsentwurf für das Stiftungsgesetz. In der Debatte erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Am 18. Juni 2010 habe ich den Gesetzentwurf für ein neues Stiftungsgesetz des Landes hier im Landtag eingebracht. Ich habe dabei gesagt: Ich möchte, dass das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Das Vorhaben liegt mir sehr am Herzen. Ich wünsche mir, dass wir bei diesem Gesetz politischen Konsens im Landtag erzielen können, denn es wäre ein wirklich starkes Signal an potentielle Stifter, wenn dieses Gesetz parteiübergreifend beschlossen werden könnte. Ich habe zudem hervorgehoben, dass zwei politische Botschaften vom Gesetz ausgehen sollen. Zum Ersten: Die Politik würdigt und schätzt das Wirken von Stiftungen in unserer Gesellschaft ¿ Stiftungen sind in Sachsen-Anhalt hochwillkommen! Zum Zweiten: Damit Sachsen-Anhalt ein attraktiver Stiftungsstandort wird, möchten wir die Rahmenbedingungen für Stiftungen verbessern. Folgendes ist dabei wichtig: Wir brauchen ein modernes Gesetz mit klaren Regeln. Wir sichern den Stiftern auch weiterhin eine professionelle Stiftungsaufsicht im Land zu. Heute, ein halbes Jahr später, kann ich sagen: Unser Ziel haben wir vollständig erreicht. Es hat sich erwiesen, dass meine Initiative für ein neues Stiftungsgesetz Zustimmung in den Ausschüssen erfahren hat. In nur sechs Monaten konnte das gesamte Gesetzgebungsverfahren inklusive Anhörung abgeschlossen werden. In den Ausschüssen hat es eine ausgesprochen sachliche Diskussion gegeben. Ich danke den Abgeordneten aller Fraktionen für diese Unterstützung. Im Ergebnis der Diskussionen ist ein Gesetz entstanden, das die Rahmenbedingungen für die Stiftungen im Land verbessert, das Stiftungswesen in unserem Land transparenter macht (Stichwort Stiftungsverzeichnis), die Aufgaben der Stiftungsaufsicht exakt festlegt, demzufolge zur Rechtssicherheit beiträgt, die Voraussetzungen für die Überführung von kommunalem Vermögen in Stiftungen klar und präzise definiert. Ich darf Ihnen mitteilen, dass bereits jetzt mit hoher Energie an der Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes gearbeitet wird. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird das Stiftungsverzeichnis über den Internetauftritt des Landesverwaltungsamtes abrufbar sein. Nachdem in der DDR, in der Bürgerengagement unerwünscht war, das Stiftungswesen eine Zeit des Niedergangs erlebte, hatte noch die letzte Volkskammer mit ihrem Stiftungsgesetz im Jahre 1990 den entscheidenden Schritt zur Überwindung dieser Politik getan. Heute wollen wir mit dem Landesstiftungsgesetz eine weitere Etappe zur Förderung von Stiftungen in unserem Land einleiten. Bis Stiftungen in Sachsen-Anhalt jedoch wieder so zahlreich sind wie in den westdeutschen Ländern, werden noch viele Jahre vergehen. Es ist aber die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch bei uns Stiftungen eine Heimat haben. Ich bin davon überzeugt, dass der Landtag mit diesem Gesetz sowohl die notwendigen Rahmenbedingungen schafft als auch einen Impuls zur Entwicklung des Stiftungswesens in Sachsen-Anhalt gibt.¿ Zum Hintergrund: Das Gesetz regelt sowohl die Stiftungen des bürgerlichen als auch des öffentlichen Rechts. Im Zentrum des Gesetzes steht die vorrangige Beachtung des Stifterwillens. Künftig wird das Stiftungswesen im Land noch transparenter und übersichtlicher gestaltet werden können. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Zahl der Stiftungstypen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt ¿ dies schafft Klarheit bei der Verwaltung der Stiftungen sowohl für die Stiftungsorgane als auch für die Stiftungsbehörde. Deren Aufgabe ist es, im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass der Wille des Stifters erfüllt wird und das Grundstockvermögen der Stiftung in seinem Bestand erhalten bleibt. Zur Erreichung der angestrebten Transparenz wird in Sachsen-Anhalt bei der Stiftungsbehörde ¿ dem Landesverwaltungsamt ¿ ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes elektronisches Stiftungsverzeichnis eingeführt, in dem die bestehenden rechtsfähigen Stiftungen erfasst sind. In dieses Verzeichnis kann ab 1. Januar 2011 jedermann Einsicht nehmen, ohne ¿ wie bisher ¿ hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen. Das Gesetz soll zudem die Revitalisierung von Altstiftungen erleichtern. In der DDR wurden die meisten Stiftungen aufgelöst. Gegenwärtig wird jedoch geprüft, bei welchen dieser Stiftungen eine Wiederbelebung möglich und sinnvoll ist. Die Vorschrift zur Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung wird klargestellt. Sie ist nur noch möglich, wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann. Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt. Da die Übertragung von kommunalen Vermögenswerten auf eine Stiftung auf Dauer erfolgt, darf deren Errichtung nicht ¿aus Verlegenheit¿ erfolgen, denn das übertragene Gemeindevermögen geht der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer verloren. Die Gemeinde darf deshalb nur dann Vermögenswerte in eine Stiftung überführen, wenn damit ein erheblicher ¿Mehrwert¿ verbunden ist. Dieser ¿Mehrwert¿ besteht in der Regel darin, dass sich weitere Stifter engagieren. Die älteste noch bestehende Stiftung im Land ist die Stiftung St.-Katharinen-Hospital Derenburg. Zweck der vermutlich im Jahr 1151 durch die Regensteiner Grafen errichteten Stiftung ist heute der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims. Derzeit existieren in Sachsen-Anhalt 231 Stiftungen. Davon wurden 140 seit 1990 neu gegründet, 91 sind revitalisierte Altstiftungen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de