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Magdeburg, den 09.12.2010

(LG MD) Akkreditierung für den Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 081/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 081/10 Magdeburg, den 9. Dezember 2010 (LG MD) Akkreditierung für den Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10) ¿ 1. große Strafkammer In Absprache mit der Vorsitzenden der 1. Strafkammer werden folgende Hinweise gegeben: Die am Mittwoch, den 12. Januar 2011 um 9.30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts beginnende Hauptverhandlung wird an allen Tagen im größten Sitzungssaal des Landgerichts Magdeburg (Saal A 23) stattfinden. Für Medienvertreter stehen 25 Sitzplätze im Saal zu Verfügung. Aufgrund des großen Interesses im Vorfeld ist für diesen Prozess eine Akkreditierung von Medienvertretern notwendig. Die Akkreditierung kann ausschließlich schriftlich mittels Brief oder Telefax (0391 ¿ 6062068), jedoch nicht per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Magdeburg erfolgen. Die Akkreditierung muss bis spätestens Dienstag, den 28. Dezember 2010 beim Landgericht Magdeburg eingegangen sein (Ausschlussfrist). Bereits vor dem 07 .12.2010 eingegangene bzw. nach Ablauf der Frist eingehende Akkredi-tierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anmeldungen, die per E-Mail erfolgen. Bei der Akkreditierung ist anzugeben: Name, Vorname des Journalisten, Medium und Funktion Name, Vorname des Vertreters (für den Fall der Verhinderung), Medium und Funktion ob ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Kopie des Presseausweis Vor- und Rückseite oder Akkreditierungsbegehren auf offiziellem Briefpapier der Redaktion) Akkreditierte Ton- und Bildjournalisten haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz im Verhandlungssaal. Sollte die Nachfrage der Medien nach Plätzen das zur Verfügung stehende Angebot übersteigen, werden die Plätze nach einem dann noch festzulegenden Schlüssel verteilt. Hierbei werden die unterschiedlichen Medien (Print, Fernsehen, Rundfunk, Online-Medien, regional, überregional, öffentlich-rechtlich und privat) jeweils berücksichtigt. Foto-, Film- und Tonaufnahmen (Poollösung) Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal ausschließlich in 15 min vor der Verhandlung, in Verhandlungspausen und in 15 min nach der Verhandlung gestattet. Die folgenden Hinweise betreffend die Poollösung gelten nicht für akkreditierte Radiojournalisten. Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams mit jeweils einer Kamera (je ein öffentlich-rechtliches und ein privat-rechtliches) zugelassen. Die Poolführer verpflichten sich, ihr Ton- und Bildmaterial Konkurrenzunternehmen ¿ auch solchen aus dem Ausland ¿ unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden. Hinsichtlich der Fotoberichterstattung werden zwei Presseagenturen (jeweils eine Fotografin bzw. ein Fotograf) sowie zwei freie Fotografen bzw. Fotografinnen zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur Bereitstellung  von Bild-, Film- und Tonmaterial an Konkurrenzunternehmen betrifft lediglich die (Konkurrenz-)Medien, die bis zum 28.12.2010 überhaupt einen Antrag auf Akkreditierung beim Landgericht gestellt haben. Die Auswahl der jeweiligen Medien, die im Pool sein sollen, bleibt den Medien selbst vorbehalten. Dem Landgericht sind die Poolmedien samt Ansprechpartner spätestens bis zum 28.12.2010 per Telefax oder Brief mitzuteilen. Falls eine Verständigung der Medien über die Poolführerschaft nicht möglich sein sollte, werden die Medien gebeten, ebenfalls bis spätestens 28.12.2012 mitzuteilen, ob sie bereit wären, ein Kamerateam oder eine Fotografin bzw. einen Fotografen zur Durchführung der Poollösung zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird die Vorsitzende im Rahmen einer entsprechenden Anordnung aus dem Kreis der sich zur Hauptverhandlung ankündigenden Kamerateams und Fotografen zur Durchführung der Poollösung die Poolführer bestimmen, die sich verpflichtet haben, ihre Aufnahmen Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen. Ergänzend wird auf die anliegende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden hingewiesen. (Christian Löffler)                                                 Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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